Am 20. Dezember 2016 wurde der 77 Jahre alte Schweizer Staatsbürger Dr. Dr. Hans Berger wegen angeblicher „staatsfeindlicher Bandenbildung“ verhaftet. Trotz zweijähriger (!) Untersuchungshaft kam es zu keiner Anklage, nicht einmal zur Verhaftung weiterer „Bandenmitglieder“. Am 10. August starb der mittlerweile 79jährige Chemiker in der Haft. In den Medien war nur vom Tod des „mutmaßlichen Neonazi-Anführers Hans B.“ die Rede. Darüber, wie ein alter Mann ohne bekannte Mitverschwörer tatsächlich die Sicherheit der Republik Österreich in einem Maß gefährden konnte, das eine zweijährige Untersuchungshaft ohne Anklageerhebung rechtfertigt, wurde nichts verlautbart.
Über Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern wird in Österreich jedoch laufend berichtet.