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Die Mär vom „christlich-jüdischen“ Abendland

Von Manfred Müller

Volksgemeinschaft als Zielvorstellung christlich-nationaler Politik

„Der persönlichen Autonomie des Einzelnen ist die Volksgemeinschaft übergeordnet.“ Eine solche Auffassung bezeichnet der „Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2006“ als „völkischen Kollektivismus“ und behauptet, es handele sich um eine „dem Nationalismus entnommene Weltanschauung“.1
Das ist kein einzelner Ausrutscher, derartige Zuordnungen findet man seit Jahren immer wieder in den Verfassungsschutzberichten der BRD und ihrer Länder. Man muß annehmen, daß diese Berichte nicht von nachgeordneten Bürokraten verfaßt werden, sondern von wissenschaftlich gebildeten Akademikern. Umso blamabler ist es, wenn sich herausstellt, daß solche Zeitgeist-Formulierungen einer historisch orientierten Nachprüfung nicht standhalten.

Ein Blick in die deutsche Geschichte zeigt, daß der Begriff Volksgemeinschaft in ideologisch unterschiedlichen Kontexen auftaucht. Wie vieles andere haben die Nationalsozialisten bereits vorhandene Vorstellungen über die Volksgemeinschaft aufgegriffen und für ihre Politik genutzt, was den Begriff aber für die politische Programmatik, Theorie und Praxis des 21. Jahrhunderts nicht ohne weiteres unbrauchbar werden läßt.
Gunther Mai konnte bei seinen zeit- und sozialgeschichtlichen Forschungen nachweisen, daß der Begriff Volksgemeinschaft 1894 im Umfeld christlich-sozialer reichsdeutscher Kreise artikuliert wurde. Durch das Fronterlebnis des 1. Welt­krieges erhielt der Begriff im Spannungsfeld von geschichtlicher Wirklichkeit und politischer Utopie hohe Aktualität.2
In der verschlungenen Rezeptionsgeschichte des Begriffs fällt auf, daß der Volksgemeinschaft in der Bildungsarbeit katholischer Standesorganisationen der Weimarer Republik, der damaligen Zentrumspartei und der Christlichen Gewerkschaften sehr große Bedeutung zukam. Besonders tat sich hier der Volksverein für das katholische Deutschland hervor, eine Massenorganisation, die sich u. a. um die Schulung katholischer Führungskräfte kümmerte.3
August Pieper und Anton Heinen, zwei promovierte Geistliche, maßgebende Männer des Volksvereins, sahen es als besondere Pflicht des Vereins an, das nach dem 1. Weltkrieg und der Novemberrevolution depressiv gestimmte deutsche Volk „seelisch wiederaufzurichten“. Dies sollte durch die „Pflege der Volksgemeinschaftsarbeit“ geschehen.4
So rückten sie in zahlreichen Schriften, Vorträgen und Kursen die Vorstellung von der Volksgemeinschaft in den Mittelpunkt der sozialethischen Arbeit des Vereins.
Dabei griffen sie auf das Denkmodell des Soziologen Ferdinand Tönnies von der Begriffspolarität von (organischer) Gemeinschaft und (mechanischer) Gesellschaft zurück. Sie sahen die „soziale und staatliche Volksgemeinschaft“ als eine „organische, vom Schöpfer gewollte Lebensgemeinschaft und Schick­sals­ver­bun­den­heit“.5 Damit boten sie eine christ­liche Variante dessen, was die „Reichszentrale für Heimatdienst“ als Sprachrohr der SPD-geführten Reichsregierung (Reichskanzler Scheidemann) im März 1919 als den „Geist der neuen Volksgemeinschaft“ beschwor: „Die Revolution wird das Große vollbringen: den Geist und das Volk mit der Politik zu versöhnen. Es wird zusammengehen, was in den vergangenen Epochen in der Anarchie der Klassen und Individuen auseinanderfiel … Die Revolution ist der Anfang eines neuen Menschen. Sie ist der Anfang der Gemeinschaft des Volkes.“6
Es gab also „rechte“ und „linke“ Varianten der Vorstellung von der Volksgemeinschaft. Für Pieper kam der „heilige Wert“ der Volksgemeinschaft „in jedem Opfer an Mühe und Arbeit, an Gut, Blut und Leben, das man für den Bestand und das Gedeihen des nationalen Staatsvolkes“, für die „Selbstbehauptung als Volkspersönlichkeit bringt“, zum Ausdruck.7
Wer wie Pieper für die Volksgemeinschaft eintrat, traf damit eine in den Jahren nach dem 1. Weltkrieg weitverbreitete Grundstimmung. Eine linksgerichtete Abspaltung von der Zentrumspartei nahm den Begriff 1924 sogar in den Parteinamen hinein: „Christlich-Soziale Volksgemeinschaft“.8

Volksgemeinschaft meint nicht Kollektivismus

Das Volksgemeinschaftsdenken trat im breitgefächerten Vereinswesen des reichsdeutschen Katholizismus in der Weimarer Zeit häufig zutage. Exemplarisch hierfür ist das Wirken des Viersener Schulrektors Peter Lankes im Bereich des Schützenwesens. Seine Grundüberzeugung war, die Katholiken hätten sich als „Glieder einer großen Volksfamilie“ zu fühlen und müßten „ein gesundes Volkstum im Geiste christlicher Sitte pflegen“. Im Februar 1928 wies er in Köln bei einer reichsweiten Tagung der St. Sebastianus-Schützenbruderschaften auf die besonderen gesellschaftspolitischen Aufgaben der katholischen Schützen hin. Er betonte, „daß sie als brüderliche Gemeinschaften in einem christlichen Staat berufen und verpflichtet seien, durch staatsbürgerliche Erziehung unter sich und dem Volk Wegbereiter einer deutschen Volksgemeinschaft zu werden“ (so das Protokoll).9
Sichtet man Reden, Aufsätze, Bücher von gewerkschaftlich orientierten Zentrumspolitikern dieser Zeit im Hinblick auf die Leitidee Volksgemeinschaft, wird man schnell fündig. So etwa bei Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns (promovierter Priester), bei Jakob Kaiser (später in der BRD-Bundesminister unter Adenauer) und bei Adam Stegerwald (1921 preußischer Ministerpräsident). Noch stärker greifbar wird das Volksgemeinschaftsdenken bei einem katholischen Reichskanzler, nämlich dem Zentrumsmann Wilhelm Marx, der zwischen 1923 und 1928 viermal an der Spitze der Reichsregierung stand. Volksgemeinschaft, das war für ihn ein Nein zu jeder Art von Klassen- oder Gruppenherrschaft, es war das Bekenntnis des Staates und des einzelnen Staatsbürgers zur Gemeinwohlverpflichtung. Als sein höchstes Ziel sah Marx es an, „unser so tief zerrissenes Volk zu gemeinsamer Arbeit am Wohl des Vaterlandes zusammenzuführen“. Dies schien ihm der Grundgedanke von Volksgemeinschaft zu sein. Auf dem Reichsparteitag der Zentrumspartei 1924 in Berlin rief er den Teilnehmern zu, das Zentrum müsse „Volksgemeinschaft im Kleinen“ sein, d. h. in den eigenen Reihen müsse man zu einem Ausgleich von Sonderinteressen einzelner sozialer Gruppen finden, indem man sich am Gemeinwohl orientiere.10
Das alles ist weit entfernt von völkischem Kollektivismus und Rassefanatismus. Im Dritten Reich seien dies, so Autoren einer besonders zeitgeisthörigen Strömung in der heutigen zeitgeschichtlichen Forschung, die wesentlichen Inhalte von Volksgemeinschaft gewesen.11 In Hitlers „Mein Kampf“ bringt der Index nur einen einzigen Hinweis auf diesen zentralen Begriff („Volksgemeinschaft: Lügenhafte Auffassung von V.“). An der angegebenen Stelle bezieht sich Hitler nicht auf Rasse, sondern auf Volkswirtschaft, Unternehmer und Arbeiter. Im Index von Alfred Rosenbergs „Mythus des 20. Jahrhunderts“ fehlt der Begriff Volksgemeinschaft ganz. Ebenso fehlt dieses Stichwort in Hans Wagners „Taschenwörterbuch des Nationalsozialismus“ aus dem Jahre 1934. Dort werden aber behandelt: Volksabstimmung, Volksgesundheit, Volkskanzler.12
Gleichwohl war Volksgemeinschaft damals, wie gezeigt, ein so populärer Begriff, daß die Nationalsozialisten ihn ganz selbstverständlich benutzten. Von katholischer Seite wurde recht deutlich festgehalten, mit welcher inhaltlichen Füllung der Begriff für Katholiken eine politisch-gesellschaftliche Zielvorstellung sein konnte. Im „Handbuch der Gegenwartsfragen“, das der Freiburger Erzbischof Conrad Gröber im Auftrag des reichsdeutschen Episkopats 1937 herausgab, wurde das „Wohl des Volkes als Volksgemeinschaft“ zum Ziel des Staates erklärt. Im einzelnen heißt es: „Das Wesen der Volksgemeinschaft besteht darin, daß sowohl alle einzelnen Volksgenossen wie die verschiedenen Gruppen oder Gemeinschaften stammhafter, wirtschaftlicher, ständischer, politischer, weltanschaulicher, religiöser Art ihrer seinshaften Verbundenheit und gemeinsamen Aufgabe sich stets bewußt bleiben, also das gemeinsame Volks nicht durch Haßkampf spalten und zerreißen (Klassenkampf, Separatismus), sondern in geistigem, mannhaftem und brüderlich verbundenem Ringen und Mühen einander stets höher führen. In diesem Sinne ist die echte Volksgemeinschaft in Wahrheit ein,Volk von Brüdern‘ voll innerer Spannung und Lebensdynamik. Dazu ist selbstverständlich Voraussetzung, daß die alle verbindende Gemeinschaft, das Volk und Volkstum, als überragender, heilig zu bewahrender Wert anerkannt wird. Daß dabei das einzelne Volkstum nicht absoluter, letzter Wert sein kann, ist jedem klar, der Volk unter Völkern sieht oder ein Gebet spricht zu Gott als dem Lenker aller Völker.“13
In der Republik Österreich der Zwischenkriegszeit pflegten vor allem die Großdeutschen den Gedanken der Volksgemeinschaft, er war in ihrer Partei auch programmatisch verankert. Ähnliches läßt sich für die Heimwehren sagen.14
Die christliche Variante des Volksgemeinschaftsdenkens, wie sie der Volksverein für das katholische Deutschland propagierte, wurde von der vergleichbaren Organisation in Österreich, dem Katholischen Volksbund15, rezipiert, aber in der Bildungsarbeit nicht in ähnlich starkem Maße wie vom Volksverein eingesetzt. Dennoch war der Begriff im österreichischen Katholizismus durchaus geläufig, sonst hätte es nicht bei der Organisierung der Katholischen Aktion ein bezeichnendes Kuriosum gegeben. Als man in Vorarlberg für diese Organisationsform des katholischen Laienapostolats eine griffige Bezeichnung suchte, wählte man: „Katholische Volks­ge­mein­schaft“.16
In der nationalsozialistischen Ära gehörte auch in Österreich der Begriff Volksgemeinschaft zum üblichen politischen Vokabular. Als die österreichischen Bischöfe z. B. 1941 bei Reichsinnenminister Frick gegen kirchenfeindliche Maßnahmen protestierten, argumentierten sie in der Eingabe „im Namen der Würde und Freiheit des Menschen, die als Grundlage aller wahren Volksgemeinschaft ihre letzte und echteste Wurzel im Christentum hat“.17 Ein aus der katholischen Jugendbewegung (Bund Neuland) stammender Autor, Franz M. Kapfhammer, hat als NS-Gegner mit erstaunlicher Fairneß Beobachtungen zur Art, wie Volksgemeinschaft in Österreich praktiziert wurde, festgehalten: „Es gab Menschen, die sich buchstäblich aufopferten für das, was sie das deutsche Volk, das großdeutsche Reich, die Volksgemeinschaft nannten. Ich bin dessen ein unbestechlicher Zeuge: Es gab viel Nächstenliebe und persönliche Armut, auch in der Partei, vor allem unter den unermüdlich in der NSV (Volkswohlfahrt) tätigen Helfern und vielen ‚kleinen‘ Partei­genossen.“18 Selbst ein so entschiedener NS-Gegner und Großösterreicher wie Friedrich Funder, Chefredakteur der „Reichspost“ und 1945 Gründer der Wochenzeitung „Die Furche“, sah beim Neuanfang 1945 den Begriff Volksgemeinschaft keineswegs als verbraucht an. Die neue Zeitung sollte aus den schöpferischen Kräften eines „herzhaften Christentums“ gestaltet werden: „Dienst sollte es werden an der menschlichen Begegnung, dem Echtwerden der Volksgemeinschaft …“19
In Westdeutschland mied man nach 1945 in der christlich-sozialen Bildungsarbeit den Begriff der Volksgemeinschaft, blieb aber inhaltlich durchaus in der Nähe dessen, was in der Zwischenkriegszeit weite Verbreitung gefunden hatte. Nachzuprüfen ist dies z. B. in „Herders Sozialkatechismus“, den Pater Eberhard Welty, ein erprobter NS-Gegner, 1951 ff. in vier Bänden herausbrachte. In Band II plädierte er für eine „berufsständische oder leistungsgemeinschaftliche Ordnung“ zur Überwindung von „Klassengegensatz und Klassenkampf“. Dieser Aufbau vollzieht sich im Staatsvolk, das zurückgeht auf das Volk als eine „biologisch-kulturell-geistige Einheit“, also Menschen umfaßt, „die aufgrund von Abstammung, Verwandtschaft, Sprache, Überlieferung, gleichem Ursprungs- und Heimatland, gemeinsam erlebtem Schicksal zueinander gehören und sich dieser Zusammengehörigkeit bewußt sind“. Gerade die „gemeinsame Abstammung und Blutsverbundenheit“ sind für Welty wichtige Merkmale.20 Heute würden seine Anschauungen sicher als politisch unkorrekt oder gar als „nazistisch“ eingestuft.
Auch in späteren Jahren findet man noch Spuren eines Denkens in solchen Ordnungsvorstellungen in Handbüchern und Lexika der Katholischen Soziallehre. Dann kam eine Umorientierung: Papst Johannes XXIII. brach das Theoriegebilde der Katholischen Soziallehre auf und verzichtete auf eine systematisch-geschlossene (neuscholastisch orientierte) Gesamtkonzeption zugunsten einer Sozialverkündung, die sich stark dem Zeitgeist anpaßte.
Wer wissen möchte, welche Blüten dieser Paradigmenwechsel bis heute getrieben hat, greife zu einem Lehrbuch, das Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, 2002 herausgegeben hat.21 Man geht von der Überholtheit des Nationalstaats aus, redet auch dort von „Gesellschaft“, wo „Volk“ angebracht wäre, erwähnt die Volksgemeinschaft überhaupt nicht. Zwar werden die „emotionalen Bindungen an Nation und Vaterland“ als noch existent angenommen, sie werden aber „zunehmend unpolitischer“, was wohl heißen soll: sie werden zu emotionalen Reminiszenzen, denen jede politische Antriebskraft verlorengegangen ist. Man schwärmt vom „Aufbau einer internationalen Zivil- bzw. Bürgergesellschaft“ und plädiert für eine „wie auch immer geartete Weltstaatlichkeit“. Man macht sich Gedanken über eine „globale Demokratie“, hätte am liebsten eine „demokratisch legitimierte, subsidiäre und föderale Weltrepublik“, jongliert mit dem Begriff „Weltinnenpolitik“ und rückt das alles in den Horizont von Globalisierung oder „Transnationa­lisie­rung“.22
Den Verfassern dieses Lehrbuchs ist entgangen, daß in der Weltgeschichte immer wieder der Versuch der Weltreichsbildung (mit universalem Anspruch) starke Gegenkräfte auf den Plan rief, die zum Zerfall dieser Reiche führten. In diesem Kontext ist insbesondere das Phänomen des Befreiungsnationalismus zu nennen. Je stärker die wirtschaftliche, politische und kulturelle Globalisierung betrieben wird, desto wahrscheinlicher wird es sein, daß immer mehr betroffene Völker darauf mit einer neuen, zeitgemäßen Herausbildung des Befreiungsnationalismus antworten werden. Daher ist ein Nachdenken über den Sinn bzw. über die Möglichkeiten und Formen der Volksgemeinschaft durchaus wieder aktuell. Bei diesem Nachdenken sollte man jedoch nicht aus dem Auge verlieren, daß Volksgemeinschaft nur ganz selten in geschichtlichen Situationen im Vollsinne Wirklichkeit werden kann. So etwa geschehen im Deutschen Reich im August 1914. Im gesellschaftlichen und politischen Alltag hingegen ist Volksgemeinschaft nur in Annäherungen erreichbar.
Die Volksgemeinschaftsidee steht keineswegs im Gegensatz zu einer wirklich freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Entwickelt sich auf ihrem Boden ein echter Volksstaat (ohne substanzzerstörende Manipulationen einer abgehobenen Politikerkaste und eines verkrusteten Medienestablishments), kann vom Volksgemeinschaftskdenken keine Gefahr für eine freiheitliche Volksherrschaft ausgehen.

Im natürlichen Bereich sind wir auch stolz darauf, Deutsche zu sein, und wir bekennen uns zu unserer Sprache, zu unserer Kultur und zu unserem Vaterland mit seiner großen Vergangenheit. Wir lieben unsere Heimat und verehren mit Inbrunst ihre zahlreichen Heiligen.“Pater Franz Schmidberger, ­deutscher Distriktobere der traditionalistischen Priesterbruderschaft Sank Pius X.

Anmerkungen

1 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2006, Düsseldorf 2007, S. 65.
2 Vgl. Gerhard Klein: Der Volksverein für das katholische Deutschland 1890–1933. Geschichte, Bedeutung, Untergang, Paderborn 1996, S. 141 (Anm. 17). Wichtig für diesen Komplex auch: Steffen Bruendel: Volksgemeinschaft oder Volksstaat. Die „Ideen von 1914“ und die Neuordnung Deutschlands im Ersten Weltkrieg, Berlin 2003.
3 Vgl. Detlef Grothmann: Verein der Vereine? Zum Volksverein für das katholische Deutschland im Spektrum des politischen und sozialen Katholizismus der Weimarer Republik, Paderborn 1996.
4 Zit. bei Klein, S. 140.
5 Zit. bei Klein, S. 142.
6 Zit. bei Klein, S. 144.
7 August Pieper: Was geht den Geistlichen seine Volksgemeinschaft an? M. Gladbach 1926, S. 29 f.
8 Franz Focke: Sozialismus in der katholisch-sozialen Bewegung und in der CDU, Wuppertal 2. Aufl. 1981, S. 115 ff.
9  Christoph Nohn: Bruder sein ist mehr. Das Bruderschafts- und Schützenwesen im Gladbacher Land vom Mittelalter bis zur Neuzeit, Düsseldorf 2000, S. 266.
10  Ulrich von Hehl: Wilhelm Marx 1863–1946. Eine politische Biographie, Mainz 1987, S. 312 u. 341. Bei der Wahl des Reichspräsidenten unterlag Marx 1925 nur knapp dem Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg. Dessen Denken war, wie jetzt Wolfram Pyta nachgewiesen hat, stark vom Volksgemeinschaftsdenken des Sommers 1914 bestimmt (Wolfram Pyta: Hindenburg. Herrschaft zwischen Hohenzollern und Hitler, München 2007).
11  Besonders kraß bei: Michael Wildt: Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung. Gewalt gegen Juden in der deutschen Provinz 1919 bis 1939, Hamburg 2007.
12  Adolf Hitler: Mein Kampf, München  277./280. Aufl. 1937. Alfred Rosenberg: Der Mythus des 20. Jahrhunderts. Eine Wertung der seelisch-geistigen Gestaltenkämpfe unserer Zeit, München 57.–58. Aufl. 1935. Hans Wagner: Taschenwörterbuch des Nationalsozialismus. Faksimile-Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1934, Bremen 1988.
13  Conrad Gröber (Hg.): Handbuch der religiösen Gegenwartsfragen, Freiburg i. Br. 1937, Sp. 624. Zur Bewertung von „Rasse“ s. Sp. 534 ff.
14  Vgl. F. L. Carsten: Faschismus in Österreich. Von Schönerer zu Hitler, München 1978, S. 83, 159 u. 165.
15  Robert Prantner: Kreuz und weiße Nelke. Katholische Kirche und Christlichsoziale Partei im Spiegel der Presse (1918–1932), Wien 1984, S. 87 ff.
16  Maximilian Liebmann: Katholische Aktion und Ständestaat, in: Pax et Iustitia. Festschrift für Alfred Kostelecky zum 70. Geburtstag, hg. v. Hans Walther Kaluza u. a., Berlin 1990, S. 603.
17  Zit. bei Erika Weinzierl: Prüfstand. Österreichs Katholiken und der Nationalsozialismus, Graz 1987, S. 159.
18  Franz M. Kapfhammer: Neuland. Erlebnis einer Jugend, Graz 1987, S. 160.
19  Friedrich Fundner: Als Österreich den Sturm bestand. Aus der Ersten in die Zweite Republik, Wien 1957, S. 339.
20  Herders Sozialkatechismus. Ein Werkbuch der katholischen Sozialethik  in Frage und Antwort, gearbeitet von P. Eberhard Welty OP, Bd. II, Freiburg i. Br. 1953, S. 144 ff., 158 u. 160.
21  Reinhard Marx/Helge Wulsdorf: Christliche Sozialethik. Konturen – Prinzi­pien – Handlungsfelder, Paderborn 2002.
22  Marx/Wulsdorf, S. 219, 230, 242 f., 412 f.

 
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