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Clemens August Graf von Galen

Von Dr. Alfred Schickel

Ein furchtloser Kirchenmann und Anwalt seines Volkes

Die Seligsprechung des früheren Bischofs von Münster, Clemens August Graf von Galen, würdigt nicht nur einen deutschen Kirchenführer als „heroisches Vorbild“ für die Nachwelt, sondern erinnert auch an einen Mann, der zeitgeschichtliche Aufmerksamkeit verdient.

Dabei dürfte den Nachgeborenen weitgehend unbekannt sein, daß der als „Löwe von Münster“ aus dem 20. Jahrhundert herausragende Kirchenfürst ursprünglich gar nicht für den Bischofsstuhl des heiligen Liudger vorgesehen war. Der Vatikan und das zuständige Wahlgremium von Münster hatten den Berliner Domkapitular Heinrich Heufers zum Nachfolger des im Jänner 1933 verstorbenen Oberhirten und Titularerzbischofs Johannes Poggenburg erwählt, was die Presse am 18. Mai 1933 als definitive Ernennung verbreitete. Der um zwei Jahre früher als Graf Galen gebürtige Heufers hatte jedoch aus Gesundheitsgründen die Berufung abgelehnt, worauf Papst Pius XI. am 5. September 1933 Clemens August Graf von Galen zum Bischof von Münster ernannte. Der neu berufene Oberhirte hatte von 1906 bis 1929 als Pfarrer und Präses des Gesellenvereins in Berlin gewirkt und war seit April 1929 wieder in seiner Heimatdiözese tätig. Während seiner letzten drei „Berliner Jahre“ gewann er besonders vom amtierenden Reichspräsidenten Paul von Hindenburg einen positiven Eindruck. Seine Hochschätzung für den frommen Generalfeldmarschall war so groß, daß er um die Sondergenehmigung nachsuchte, seinen konkordatsmäßig vorgeschriebenen Loyalitätseid als Bischof in die Hände des „Feldmarschall-Präsidenten“ schwören zu dürfen. Eine Bitte, deren Erfüllung die NS-Regierung in Berlin aus formalen Gründen jedoch verhinderte.
Es war aber nicht diese unfreundliche Verweigerung, die den neuen Münsteraner Oberhirten in Konfrontation mit den nationalsozialistischen Machthabern an der Spree brachte. Ihn forderte vielmehr die Kirchenpolitik der NS-Führer in Berlin und in Westfalen heraus; und da ganz besonders die unchristliche Rassenideologie und die immer offener zu Tage tretende Verfolgung Andersdenkender. Die dabei zur Anwendung gekommenen Gewaltpraktiken und Verleumdungsmethoden forderten zunehmend seinen Widerstand heraus und ließen ihn bald über die Grenzen seiner Diözese hinaus im ganzen Deutschen Reich bekannt werden. Folgerichtig notierte der Erzbischof von Breslau und Vorsitzende der Fuldaer (Deutschen) Bischofskonferenz, Kardinal Adolf Bertram, in einem vertraulichen Schreiben an Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli (den späteren Papst Pius XII.) vom 28. Dezember 1936 über seinen bischöflichen Mitbruder von Münster: „Graf Galen ist ein tapferer Rufer und Streiter und tritt öffentlich mehr hervor.“ Der mehr auf stille Verhandlungen und vertrauliche Gespräche als auf hörbare Proteste setzende Bevtram mochte seine dazu unterschiedliche Linie nicht verhehlen, als er seiner Charakteristik sogleich den Satz hinzufügte: „Aber das ist für unsere Arbeit nicht das Entscheidende, so sehr ich seinen echt westfälischen Mut achte.“ Mit dieser Bemerkung wollte der Breslauer Kardinal einerseits eine gewisse Differenz zu seinem dienstjungen Amtskollegen im deutschen Episkopat andeuten, andererseits aber auch diese als nicht derart wesentlich hinstellen, daß sie in Rom eigens beachtet werden müßte. Der Hintergrund für dieses „Tiefhängen“ der Unterschiede war die Anfrage Kardinalstaatssekretär Pacellis, welche deutschen Bischöfe Papst Pius XI. zu einem vertraulichen Gespräch über die Lage der Kirche im Reich nach Rom einladen solle. Erzbischof Bertram wollte mit seiner unüberhörbaren Einschränkung den Bischof von Münster aus der „Auswahl der zu Seiner Heiligkeit zu rufenden Ordinarien“ ausschießen und statt seiner den Osnarbrücker Bischof Wilhelm Berning zu der Beratungsrunde des Papstes nach Rom gerufen sehen.

Mit brennender Sorge

Clemens August Graf von Galen sollte also – ähnlich wie bei der Besetzung des Münsteraner Bischofsstuhls – ein zweites Mal nicht „erste Wahl“ sein; zumindest nach Meinung des in Rom einflußreichen Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz ins „zweite Glied“ zurücktreten. Und wieder erkannte man „höheren Orts“ – diesmal in der römischen Kurie – in dem imposant hochgewachsenen westfälischen Grafen den eigentlich geeigneten Mann, gleichsam einen „zweiten Liudger“, einen „Kämpfer des (christlichen) Volkes“ jener Zeit.
Kardinal Pacelli rief ihn jedenfalls zusammen mit seinem Vetter, Bischof Conrad Graf Preysing von Berlin, und den drei deutschen Kardinälen, Adolf Bertram (Breslau), Michael von Faulhaber (München) und Carl Joseph Schulte (Köln) zur vertraulichen Gesprächsrunde mit Pius XI. Anfang Jänner 1937 in
die Ewige Stadt. Dort stand jenes päpstliche Rundschreiben zur abschließenden Erörterung, das im März 1937 als Enzyklika „Mit brennender Sorge“ in die neuere Kirchengeschichte eingehen sollte. Darin verurteilte der Heilige Stuhl in ungewöhnlich deutlichen Worten Ideologie und Praktiken des Nationalsozialismus sowie die zunehmenden Konkordatsbrüche der NS-Regierung von Berlin.
Wie sein Amts- und Standeskollege Conrad von Preysing hatte sich Bischof von Galen schon frühzeitig mit der nationalsozialistischen „Weltanschauung“ kritisch befaßt und beispielsweise bereits 1934 die Veröffentlichung einer kritischen Schrift gegen den NS-Chefideologen Alfred Rosenberg und dessen Buch „Mythus des XX. Jahrhunderts“ besorgen lassen. In der vom damaligen Kirchenhistoriker Wilhelm Neuß verfaßten Publikation wurden die neuheidnischen Elemente der NS-Ideologie bloßgelegt und als „mit der katholischen Glaubenslehre unvereinbar“ verworfen. Ein Verdikt, das Bischof Graf Galen voll und ganz teilte und nicht zuletzt wegen dieser Einstellung auch von Kardinalstaatssekretär Pacelli zu den Beratungen mit dem Papst herangezogen wurde.
Nicht von ungefähr war das Jahr 1934 für den gerade in bischöflichen Dienst gekommenen Münsteraner Oberhirten eine „Erwartungswende“. Da waren am 30. Juni die Staatsmorde im Gefolge des sogenannten „Röhmputsches“ geschehen, bei denen auch der prominente Berliner Katholikenführer Erich Klausner von NS-Schergen erschossen wurde – und da war knapp fünf Wochen später Graf Galens patriotische Vaterfigur, Paul von Hindenburg, am 2. August gestorben. Das Deutsche Reich erschien ihm jetzt unchristlichen Kräften ausgesetzt und damit Glaube und Kirche ernsthaft bedroht.
Im Unterschied zu den meisten seiner Amtskollegen trat er gemeinsam mit Conrad Graf Preysing für „klare öffentliche Widerworte“ gegen die sich steigernden staatlichen Eingriffe in die Rechte der Kirche ein, vermied aber bis 1940 spektakuläre Einzelaktionen, um die Geschlossenheit des deutschen Episkopats nicht in Frage zu stellen.
Als „deutscher Mann“, wie er sich gegenüber dem politischen Ausland empfand und auch vorstellte, fühlte er sich wiederholt „innerlich gespalten“. Zweimal deutlich bemerkbar im Jahre 1939. Da kommentierte er bitter den „Hitler-Stalin-Pakt“ vom 23. August als „Vermählung zweier feindlicher Sozialismen“ und bekannte zum bald darauffolgenden Kriegsausbruch: „Als deutscher Mann wünsche ich den Erfolg unserer Soldaten – als Christ erhoffe ich das Ende des neuheidnischen Regimes.“
Letztere Einstellung lernten auch jene britischen Offiziere kennen, die ihn im Frühjahr 1945 aufsuchten und ihm meldeten, daß er „von nun an frei sei und von den deutschen Staatsorganen nichts mehr zu befürchten“ habe – und nach längerem Schweigen von ihm zu hören bekamen, daß er ihnen „als Christ für diese Meldung“ zwar „von Herzen“ danke, sie aber „als deutscher Mann lieber unter anderen Umständen hier begrüßt“ hätte.
Eine Deutung des Kriegsendes, die wohl als authentischer und zutreffender für die Erlebnis-Generation gelten darf, als die später versuchte Interpretation des 8. Mai 1945 als puren „Tag der Befreiung“.

Die Predigten von 1941

Bischof Clemens August Graf von Galens Worte an die britischen Offiziere waren von gleichem persönlichen Freimut getragen wie seine nachmalig historischen Predigten im Sommer 1941. Sie wurden bekanntlich zum Inbegriff des kirchlichen Widerstandes gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und dürften im Rahmen des Seligsprechungsprozesses des „Gottesdieners Clemens August“ auch eine große Rolle gespielt haben. Erfüllen sie doch viele der geforderten Voraussetzungen für eine solche Kanonisation. Etwa die Beweise der Tugenden des Glaubens (Fides), der Gottesliebe (Caritas in Deum), der Hoffnung (Spes), des Starkmutes (Fortitudo), der Nächstenliebe (Caritas in proximos) und der Gerechtigkeit (Iustitia). Mit seinen Predigten am 13. und am 20. Juli sowie am 3. August 1941 hat sie Bischof Graf Galen in beeindruckender Weise erbracht. In ihnen erhob er mannesmutig seine Stimme gegen die jüngsten rechtsbrecherischen Übergriffe der „Geheimen Staatspolizei“ (Gestapo) gegen die katholischen Ordensniederlassungen und die ihm berichteten Tötungen unheilbar kranker Menschen (Euthanasie). Dabei verstand er es meisterhaft, seine öffentlichen Beschwerden in patriotische Klagen und strafgesetzliche Anklagen zu fassen.
So stellte er das menschenrechtswidrige Vorgehen der „Gestapo“ gegen die Ordensleute und ihre Klöster in Kontrast zu deren Einsatz für Volk und Land, wenn er am 20. Juni 1941 über die zur Wehrmacht eingezogenen Ordensmänner auf der Kanzel der „Überwasserkirche“ zu Münster sagte: „Während diese deutschen Männer in treuer Kameradschaft mit den anderen deutschen Brüdern unter Einsatz ihres Lebens, gehorsam ihrer Pflicht, für die Heimat kämpfen, wird ihnen im Vaterland rücksichtslos die Heimat genommen, das klösterliche Elternhaus zerstört.“ Nicht ohne Hintersinn erwähnte er in derselben Predigt, daß einige der im Felde stehenden Ordensmänner „schon geschmückt sind mit dem Eisernen Kreuz und anderen Auszeichnungen“.
Bischof Clemens August durfte davon ausgehen, daß jeder seiner Zuhörer den damals prominentesten deutschen Träger des Eisernen Kreuzes kannte. Und das sicher nicht erst, als der Bischof seine Predigt mit der Aufforderung schloß: „Lasset uns beten für unsere Verwandten, Ordensleute, für alle, die ungerecht leiden müssen, für alle Notleidenden, für unsere Soldaten, für Münster und seine Bewohner, für unser Volk und Vaterland und für seinen Führer. Amen.“ Auch war den Zuhörern nicht entgangen, daß das Wort „unser“ bei der zuletzt anempfohlenen Person fehlte.
Seine nachmalig bekannteste Predigt hielt Graf Galen am 3. August 1941 in seiner ehemaligen Pfarrkirche St. Lambert in Münster. Sie enthielt seinen öffentlichen Protest gegen die von den nationalsozialistischen Gewalthabern an unheilbar Kranken verübten „Euthanasie“-Morde. Er bezog sich dabei auf die ihm zuverlässig berichteten Fälle und prangerte sie als klare Verstöße gegen Gottesgebot und Menschenrecht an. Entsprechend zitierte er aus den Zehn Geboten „Du sollst nicht morden“ und erinnerte auch an den einschlägigen Paragraphen im deutschen Strafgesetzbuch. Bischof von Galen beließ es aber nicht bei der bloßen öffentlichen Klage, sondern ging als „deutscher Mann“ und „Reichsbürger“ noch einen Schritt weiter und stellte bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die zu ermittelnden Verantwortlichen. Eine Vorgehensweise, die in ihrer „Fortitudo“ (Tapferkeit) die NS-Führer so überraschte, daß sie sie trotz aufgekommener Rachsucht mit der zeitweiligen Einstellung der Tötungs-Aktionen quittierten. Dazu kam, daß man in Berlin vom großen Rückhalt Bischof Galens in der Bevölkerung wußte und auch schon seinen respektvollen Beinamen „Der Löwe von Münster“ kannte. Propagandaminister Goebbels wird das grimmige Eingeständnis zugeschrieben „Wenn wir gegen diesen Mann vorgehen, können wir ganz Westfalen abschreiben“. Die Bischof Clemens August zugedachte „Vergeltung“ sollte erst nach dem „Endsieg“ erfolgen. Und den wähnte man in Berlin zu diesem Zeitpunkt in gar nicht mehr so weiter Ferne. Schließlich fühlte man sich nach den siegreichen Blitzkriegen in West- und Südosteuropa auf dem Höhepunkt der Macht, zumal in jenen Tagen auch von der gerade eröffneten Ostfront laufend neue „Sondermeldungen“ über militärische Erfolge eintrafen. Da war Graf Galens öffentlicher Protest gegen den „inneren Feind“, wie er die für Kirchenverfolgung und Euthanasie verantwortlichen NS-Organe im Reich nannte, ein eindrucksvolles Zeugnis für seinen bischöflichen Wahlspruch „Nec laudibus nec timore“ (Weder von Lobsprüchen noch von Furcht sich leiten zu lassen).
Das empfanden auch die Zeitgenossen des Bischofs so und verbreiteten die Texte seiner Predigten zu Tausenden unter dem Volk. Exemplare davon erreichten auch den Vatikan, wo US-Präsident Roosevelts persönlicher Botschafter beim Papst, Myron C. Taylor, Übersetzungen für seinen Staatschef anfertigen ließ und ihm in das Weiße Haus nach Washington schickte. So wurde der „Löwe von Münster“ auch dem mächtigsten Mann der nachmaligen Sieger ein Begriff.

Kritik gegenüber den Siegern

Hatte Bischof Clemens August Graf Galen mit seinen mutigen Predigten gegen die NS-Machthaber in besonders gefährlicher Zeit seine Furchtlosigkeit unter Beweis gestellt und damit in eindrucksvoller Weise Zeugnis für Glauben und Menschenrecht abgelegt, zeigte er nach dem Krieg, daß er sich auch durch mögliche Lobsprüche für sein beispielhaft tapferes Verhalten gegenüber dem braunen Regime nicht von gebotener Kritik an den Siegern abhalten ließ.
Das erfuhren die Besatzungsherren schon knapp zwei Monate nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 1. Juli 1945. Da hielt Bischof Graf Galen anläßlich einer Diözesanwallfahrt nach Teltge eine Ansprache, die an Mut und Furchtlosigkeit seinen Predigten während der Kriegszeit kaum nachstand. Thema seiner ersten Wallfahrtspredigt nach dem Kriege war neben dem „Gott sei Dank dafür, daß die Kriegshandlungen aufgehört haben und auch die Bedrückungen und Einengungen der religiösen Freiheit beendete sind“, die Zurückweisung des von den Siegern erhobenen Vorwurfs der Kollektivschuld. Von Galen dazu wörtlich:
„Fort mit der unwahren Beschuldigung, die behauptet, alle Deutschen seien mitschuldig an den Schandtaten, die im Kriege geschehen sind, seien mitverantwortlich für die Greueltaten in den Konzentrationslagern. Fort mit solch unwahrer und ungerechter Untermauerung einer Haltung, die es zuläßt, daß der Rest unserer Habe aus den durch Bomben zerstörten Wohnungen weggeschleppt, daß Häuser und Höfe auf dem Lande von bewaffneten Räuberbanden geplündert und verwüstet, daß wehrlose Männer ermordet, daß Frauen und Mädchen von vertierten Wüstlingen vergewaltigt werden.“ Und als ob der „Löwe von Münster“ die von den Nachgeborenen immer wieder erhobenen Vorwürfe gegen das vermeintliche Versagen der Väter-Generation vorausgeahnt hätte, stellte er bei gleicher Gelegenheit am 1. Juli 1945 in Teltge klar: „Gerade die Konzentrationslager mit ihren zahlreichen deutschen Insassen und Opfern zeigen doch, mit welchen Mitteln jeder Widerstand gegen die Gewaltmaßnahmen der Machthaber, ja sogar jede freie Meinungsäußerung unterdrückt, bestraft und eigentlich fast ganz unmöglich gemacht worden ist.“
Im übrigen fand Bischof Clemens August damals auch ein warmes Wort des Dankes an die deutschen Soldaten für ihren selbstlosen Lebenseinsatz und versicherte in einer eigenen „Kanzelverkündung“ vom 30. Jänner 1946 „den mehr als 10 Millionen Ostdeutschen, deren Vorfahren größtenteils schon vor sieben- bis achthundert Jahren in den ostdeutschen Raum gesiedelt und den Boden urbar gemacht haben“, seiner Anteilnahme an ihrem „entsetzlichen Schicksal“. Und wie er in Teltge das gesamte deutsche Volk gegen den Pauschalvorwurf der Kollektivschuld in Schutz genommen hatte, appellierte Graf Galen in dieser Verlautbarung an die Weltöffentlichkeit, die Augen nicht vor der „brutalen Austreibung“ seiner ostdeutschen Landsleute zu verschließen, damit verhütet wird, „daß aufs neue Macht vor Recht gehe und eine Saat des Hasses ausgestreut werde“. Worte und Zeugnisse eines Kirchenmannes, der über die Erhebung zum Kardinal vor 60 Jahren mit seiner jetzigen Seligsprechung nunmehr auch die verdiente religiöse Anerkennung erfährt – und dem auch das deutsche Volk großen Dank schuldet.

 
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