Der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 – der in Abgrenzung zum Krieg von 1848–1851 auch Zweiter Schleswig-Holsteinischer Krieg genannt wird – hat in der Geschichte seinen Platz als erster der drei deutschen Einigungskriege. Noch im Jahre 1850 hatte Preußen, das neben Österreich die zweite deutsche Führungsmacht verkörperte, unter russischem Druck einen Separatfrieden mit Dänemark schließen müssen (2. August), gegen das es gemeinsam mit den meisten Staaten des Deutschen Bundes den (Ersten) Schleswig-Holsteinischen Krieg geführt hatte (seit 1848). Doch in dem Waffengang von 1864 errangen Preußen und Österreich unter Abwehr einer Einmischung ausländischer Mächte ganz unbestritten den Sieg. Aus dem preußisch-österreichischen Erfolg entstand die Entzweiung, die 1866 zum Krieg der beiden deutschen Großmächte gegeneinander führte, und dies ist auch schon ein guter Grund dafür, sich näher mit dem Krieg des Jahres 1864 zu beschäftigen.
Das sogenannte Londoner Protokoll von 1852 hatte nicht für eine endgültige Bereinigung der überaus verworrenen Problematik um Schleswig-Holstein gesorgt. Die Internationalisierung der erbrechtlichen und dynastischen Fragen reichte nicht für die Neutralisierung der nationalen Tendenzen aus, die schon 1848 aufeinandergestoßen waren und die altständisch-monarchische Ordnung ausgehebelt hatten. Die Regelungen von 1850/52 bestanden in Garantien für Schleswig-Holstein als Grundlage für den Zusammenhalt Dänemarks als Gesamtmonarchie auch für den Fall eines Aussterbens des regierenden Königshauses; sie bestanden darüber hinaus in Zusicherungen für die Sonderstellung der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Über diese besaß zwar Dänemark auch weiterhin die Hoheit, die Herzogtümer mussten allerdings auch künftig innerhalb des Gesamtstaates als selbständige Einheiten behandelt werden. Verfassungsmäßig durfte Schleswig nicht enger an Dänemark gebunden werden als Holstein und Lauenburg, die zwar dem König von Dänemark unterstanden, jedoch Teil des Deutschen Bundes waren, woraus die verfassungsrechtlichen Probleme resultierten.
Nach der Revolution befand sich der dänische Nationalismus seit 1855 in der Gegenoffensive. Diese versuchte das Programm der „Eiderdänen“, das die Einverleibung des partiell dänischsprachigen Schleswig in das Königreich Dänemark anstrebte, in die Tat umzusetzen, und griff auch auf Holstein über. So verstieß man gegen die durch Dänemark übernommenen Verpflichtungen: Denn dieses durfte keine Realunion mit Schleswig herstellen, indem es das Herzogtum dem Königreich eingliederte. Es hätte also keine Lösung dargestellt, wenn sich die neue Verfassung auch auf Holstein erstreckt hätte. Gemäß einem Vertrag aus dem Jahre 1460 sollten nämlich die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein für immer ungeteilt („up ewig ungedeelt“) bleiben. Letzteres forderte vehement ein großer Teil der deutschen Öffentlichkeit.
Nachdem der Versuch einer Verfassung für den dänischen Gesamtstaat mit Geltung auch für Holstein und Lauenburg bereits 1858 am Veto des Deutschen Bundes gescheitert war, bemühte sich jetzt die dänische Regierung, sich auf die vollständige Realisierung des eiderdänischen Programms zu beschränken. So legte sie ein „Grundgesetz für Dänemark und Schleswig“ vor, das der Reichstag der dänischen Monarchie am 13. November 1863 annahm und das faktisch die Beseitigung der rechtlichen Sonderstellung des mehrheitlich deutsch besiedelten Schleswigs bedeutete. Dieses mochte zwar aus dänischer Sicht als nötig erscheinen, um den Staat handlungsfähig zu erhalten, doch die Stände Holsteins verweigerten auch weiterhin jegliche Kooperation, und national gesinnte Kreise forderten (ab 1859) offen die Abspaltung Schleswigs und Holsteins von Dänemark. Im Widerspruch zum Londoner Protokoll sollte die neue dänische Verfassung daher für Schleswig Gültigkeit besitzen.
Am 15. November 1863 verstarb König Friedrich VII., der letzte männliche Repräsentant des regierenden Königshauses. Diesem folgte jetzt auf dem dänischen Thron Christian IX. von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, und er unterschrieb das von seinem Vorgänger Friedrich nicht mehr ausgefertigte Grundgesetz. Im gleichen Moment, in dem die Bestimmungen des Londoner Protokolls über die weibliche Erbfolge der Glücksburger in der Gesamtmonarchie in Kraft treten mussten, stellte Dänemark die politischen Voraussetzungen dieser Regelungen durch die Beseitigung von Schleswigs Sonderstellung und die Trennung des rechtlich-historischen Bandes zwischen den Herzogtümern in flagranter Weise in Frage.
Dieses Zusammenfallen der Erbfolgefrage mit der Frage der Rechtsstellung der Herzogtümer in der Monarchie Dänemark löste nun die Krise aus. Die deutsche Nationalbewegung erwachte seit 1859 in zunehmendem Maße aus der Lethargie, in die sie durch den Ausgang der 1848er Revolution gestürzt worden war und die der preußische Verfassungskonflikt noch deutlich verstärkt hatte. Jetzt griff sie in den Konflikt um Schleswig und Holstein mit leidenschaftlichem Engagement ein, weil sie die Stunde gekommen sah, diese Frage im nationaldeutschen Sinne – durch gänzliche Trennung der Herzogtümer von Dänemark – lösen zu können. Als Instrument hierzu stellte sich der Bewegung die Erhebung des Erbprinzen Friedrich von Augustenburg zum Herzog von Schleswig-Holstein dar, der aus dem durch das Londoner Protokoll von der (weiblichen) Sukzession ausgeschlossenen Hause stammte. Besaß der Erbprinz in einer Landesversammlung der Schleswig-Holsteiner anfangs nur recht wenige Anhänger, leistete sie ihm dann doch als Herzog Friedrich VIII. den Treueid.
Erstmals seit der Revolution von 1848 entwickelte sich nun die deutsche Nationalpartei wieder zu einer populären gesamtdeutschen Bewegung. Diese löschte für eine kurze Zeit den Antagonismus zwischen der kleindeutschen und der großdeutschen Richtung aus und führte zu einer doch sonderbar wirkenden Kooperation mit dem mittelstaatlichen Partikularismus und den Anführern mittelstaatlicher Politik in Bayern (Ludwig von der Pfordten), Sachsen (Freiherr von Beust) und Hessen (Freiherr von Dalwigk). Letztere betrieben aus anderen Motiven (und zwar aus großdeutschen, bundesrechtlichen und einzelstaatlichen) die Gründung eines deutschen Mittelstaates im Norden Preußens. Je mehr die Schleswig-Holstein-Bewegung von 1863/64 die Kandidatur des Friedrich von Augustenburg mit dem nationaldeutschen Interesse schlechthin gleichsetzte – was bereits die Abgeordnetenversammlung in Frankfurt am Main und der von ihr eingesetzte Ausschuss machte (21. Dezember 1863) –, desto mehr büßte sie ihre Wendigkeit in dem recht komplizierten nationalen und internationalen Kampf um die Schleswig-Holstein-Frage ein.
Otto von Bismarck stellte auch auf diesem Gebiet ihren Hauptgegner dar. Er war vom hehren Idealismus der Partei des Augustenburgers meilenwert entfernt und ging stattdessen vom Londoner Protokoll als Rechtsbasis – mithin vom europäischen, nicht vom deutschen Recht – aus. Mittels dieses Standpunkts fiel es Bismarck leicht, eine Intervention der Großmächte, besonders Großbritanniens und Rußlands, abzuwehren. Andererseits konnte er so auch Österreich in das Fahrwasser der preußischen Politik ziehen. Die Engagierung der Donaumonarchie – oder sollte man sie eine Instrumentalisierung nennen? – im Konflikt mit Dänemark, an der Seite eben derjenigen Macht, die der österreichischen Politik im Rahmen des Deutschen Bundes eine schwere Niederlage zugefügt hatte, galt von jeher als ein schwieriges und zugleich waghalsiges Kunststück der Diplomatie Bismarcks. Dabei durfte jedoch Preußens Ministerpräsident und Außenminister auf die gesamteuropäischen und die gesamtdeutschen Interessen Österreichs zählen und lockte diese ganz geschickt auf ein dem Staatsinteresse Österreichs eher fremdes Terrain.
Bismarcks eigener Aussage, dass er die Annexion der Herzogtümer für Preußen von Beginn an fest im Auge behielt, dabei jedoch andere Optionen nicht ausschloss, ist durchaus Glauben zu schenken. Später sprach er von einer „Klimax“ seiner Ziele, die darin bestand, „daß die Personalunion der Herzogtümer besser war als das, was existierte, daß ein selbständiges Fürstentum besser war als die Personalunion und daß die Vereinigung mit dem preußischen Staat besser war als ein selbständiges Fürstentum“.
Dieses wollte er sich im übrigen nur in engster Bindung an die preußische Monarchie vorstellen. Und genau diese Taktik haben Österreich und sein Außenminister, Graf von Rechberg, nicht durchschaut. Die Habsburgermonarchie hatte ihre europäische Stellung durch das Scheitern der Bundesreformakte beträchtlich geschwächt und hatte überdies auch das Mißtrauen der Mächte, speziell das Frankreichs, geweckt. So wurde Österreich durch seine außenpolitische Position Preußen in die Arme getrieben; es stieß so die mit der Augustenburger Bewegung gehenden Mittelstaaten, seine alte Klientel im Bund, von sich und lieferte sich einer Politik aus, die Österreichs Stellung unterminierte.
Als Österreich am 16. Januar 1864 einen gemeinsamen Aktionsplan mit Preußen beschloß, aus dem Bismarck noch zuletzt eine Verpflichtung auf die „Stipulationen von 1851/52“ getilgt hatte, fand es sich gänzlich an die Politik Berlins gekettet. Die Donaumonarchie ließ es auch geschehen, daß Bismarck das Vorgehen gegen Dänemark vom Bundesrecht ablöste, das zuerst noch im Dezember 1863 die vom Deutschen Bund beschlossene und durchgeführte Bundesexekution in Holstein verfügt hatte. Am 16. Januar 1864 stellten die beiden deutschen Großmächte Dänemark eigenmächtig auf ein nur 48 Stunden berechnetes Ultimatum und verlangten die Zurücknahme der Novemberverfassung. Überdies drohten sie damit, Schleswig in Pfand zu nehmen. Das skandinavische Königreich, das in falscher Einschätzung von anderen Mächten wie England und Schweden Unterstützung erwartete, lehnte die Forderungen ab, und so begann der Krieg. Bismarck lieferte in seinem Rahmen das erste Exempel einer Kriegführung, die alle politischen Gesichtspunkte berücksichtigte.
Was sich auf militärischem Gebiet abspielte, trug alle Merkmale eines begrenzten Kriegs. Nach dem Ablauf des Ultimatums zur Rücknahme der Novemberverfassung überschritten am 1. Februar 1864 preußische und österreichische Truppen unter Generalfeldmarschall Friedrich von Wrangel die Eider. Die strategischen Grundgedanken, die Helmuth von Moltke als Chef des Generalstabs entworfen hatte, kamen unter dem Oberkommando des wenig befähigten Wrangel nicht zur vollen Entfaltung. Die von Moltke beabsichtigte Umfassung der dänischen Hauptstreitkräfte im Danewerk ausgangs der Schlei gelang nicht. Die Dänen gaben nach ihrer Niederlage gegen österreichische Truppen im Gefecht von Oeversee am 6. Februar das Danewerk kampflos preis und retteten hierdurch den Großteil ihrer Streitkräfte, die sich schließlich bei Düppel vor den Toren Sonderburgs verschanzten.
In verlustreichem Ansturm mussten die Preußen am 18. April 1864 die Düppeler Schanzen – eine oberhalb von Sonderburg an der Flensburger Förde und am Alsensund gelegene Festungsanlage – erobern. Dieser Erstürmung der Schanzen waren die immer engere Einschließung, Vorpostengefechte sowie eine mehrwöchige Belagerung durch die preußischen Truppen vorausgegangen, wobei diese die modernsten Belagerungsgeschütze der Zeit einsetzten. Dieser Sieg in der entscheidenden Schlacht des Kriegs stellte eine wesentliche Stärkung von Preußens Stellung in der immer verwickelter werdenden politischen Gesamtlage dar.
Erstmals in der deutschen Geschichte spielten von Krupp produzierte Geschütze, Hinterlader-Kanonen mit gezogenen Läufen sowie Hinterlader-Gewehre von Dreyse, eine entscheidende Rolle. Die Kanonen von Krupp zeigten sich imstande, über die Sonderburg vorgelagerte Bucht hinweg schwere Schäden an den dänischen Schanzen zu verursachen. Darüber hinaus trat als Element eines modernen Krieges die strategische Bedeutung der Eisenbahn beim Transport preußischer Streitkräfte zutage, wa s den Vormarsch gewaltig zu beschleunigen vermochte.
Mit dieser Niederlage Dänemarks, die bis heute Gegenstand nationalen Gedenkens in dem skandinavischen Land ist, war der Krieg schon so gut wie entschieden. Die österreichischen Truppen belagerten zur gleichen Zeit die Festung Fridericia, die von den Dänen am Ende ebenfalls aufgegeben wurde, wobei diese ihre dortigen Truppen über die See auf die Insel Fünen evakuieren konnten. Am 9. Mai 1864 kam es zwischen der alliierten Flotte und der dänischen Flotte noch zu einem Seegefecht vor Helgoland. Zwar zogen sich die vom österreichischen Admiral Wilhelm von Tegetthoff befehligten Schiffe der deutschen Kriegspartner beschädigt nach Cuxhaven zurück, doch auch die dänische Flotte drehte in heimische Gewässer ab. Es gab mithin keinen klaren Sieger, aber Tegetthoff, dessen Auftrag es gewesen war, in der Nordsee dänische Kriegsschiffe zu vertreiben und den deutschen Handel zu schützen, hatte sein Ziel erreicht. Während das Verhalten der Österreicher in Norddeutschland über alle Maßen gelobt wurde, fiel die Presse in Wien über die eigene Marine her.
Am 12. Mai 1864 trat nach Friedensverhandlungen in London ein Waffenstillstand zwischen den kämpfenden Parteien in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt schlug Preußen eine Teilung Schleswigs an der Sprachgrenze vor; doch dies lehnte Dänemark ab, so dass der Krieg von neuem aufflammte. Von Düppel aus nahmen die Truppen Preußens Sonderburg unter Beschuß und vermochten am 29. Juni den Übergang nach Alsen zu vollziehen. Nachdem sie innerhalb kurzer Zeit die ganze Insel okkupiert hatten, erreichten die preußischen Streitkräfte in einem weiteren Vorstoß sogar die Nordspitze Jütlands und sorgten somit dafür, daß nun der Großteil Dänemarks von Preußen und Österreichern besetzt war. Dadurch waren die dänischen Inseln selbst in Gefahr, und so mußte die dänische Regierung erneut in Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen eintreten – wobei sich die Bedingungen für sie jedoch jetzt beträchtlich verschlechtert hatten.
Die Regierung Dänemarks, die durch ihre Unnachgiebigkeit so manche günstigere Gelegenheit hatte vorübergehen lassen, mußte am Ende nach dem Sturz des „eiderdänischen“ Ministeriums unter den ungünstigsten Bedingungen Frieden schließen. Im Vorfrieden von Wien (1. August 1864), dem am 30. Oktober 1864 der endgültige Friedensschluß folgte, verzichtete Dänemark auf alle seine Rechte auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zugunsten des Kaisers von Österreich sowie des Königs von Preußen. Dazu verpflichtete sich der skandinavische Staat, die künftigen Entscheidungen der beiden deutschen Herrscher über die Herzogtümer anzuerkennen. Friedrich VIII. mußte unter dem Druck Bismarcks als Herzog zurücktreten. Nach seinem erzwungenen Rücktritt zog sich Friedrich als Privatier nach Gotha zurück und verstarb am 14. Januar 1880 in Wiesbaden.
Mit den obigen Regelungen war durch Kabinettspolitik und -krieg ein Erfolg erzielt worden, um den die nationale deutsche Bewegung in der Zeit zwischen 1848 und 1850 auf revolutionärer Basis vergebens gestritten hatte: Die Verbindung der Elbherzogtümer mit Staat und Krone Dänemarks war gelöst worden, ohne daß das um zwei Fünftel seines Staatsgebiets reduzierte nordische Königreich für die Grenzziehung das nationale Selbstbestimmungsrecht oder auch nur eine Schutzklausel zugunsten der dänischen Nationalität durchzusetzen vermochte. Es hatte sich gezeigt, daß die beiden deutschen Großmächte Österreich und Preußen dann, wenn sie in gesamtdeutschen Belangen zusammenwirkten, für die nationale Sache sehr viel zu erreichen in der Lage waren.
Von einem Problem der zwischenstaatlichen und der europäischen Politik war die Schleswig-Holstein-Frage jetzt zu einem Problem der deutschen Politik geworden. Denn der Wiener Friede hatte die Frage nach dem zukünftigen Status der Herzogtümer innerhalb Deutschlands nicht gelöst. Sie fing nun an, die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Großmächten zu dominieren, und wurde zu dem Vorzeichen, unter dem der deutsche Bruderkampf zwischen ihnen in sein entscheidendes Stadium eintrat.
Mit Abschluß des Krieges gegen Dänemark war der unmittelbare Zweck des österreichisch-preußischen Bündnisses entfallen. Konnte es trotzdem eine Fortsetzung finden? Stand der Allianz der beiden deutschen Hauptmächte, die für die gesamtdeutsche Sache so segensreich hätte wirken können, nicht die offensichtliche Intention Bismarcks entgegen, das Kondominium in Schleswig-Holstein mit einer preußischen Annexion zu beenden? Widersprachen ihr nicht die letzten Ziele von Bismarcks deutscher Politik, die Dominanz Preußens in Deutschland mit allen Mitteln – auch mit denen eines Krieges gegen Österreich – zur Vollendung zu bringen?
In den zwei Jahren, die zwischen dem Wiener Vorfrieden und dem deutschen Bruderkrieg von 1866 lagen, blieb die Schleswig-Holstein-Frage auch weiterhin als ungelöstes Problem im Mittelpunkt bestehen. Doch sie sank zu einem Mittel für größere Zwecke herab: Hinter dieser Frage erhebt sich „das Problem von Bismarcks deutscher Politik“, das bis in unsere Gegenwart hinein immer wieder Gegenstand kontroverser Debatten gewesen ist.