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Der ewige König

Von Helmut Lazina

Metapolitische Überlegungen zum französischen Royalismus

Bekanntlich ist Frankreich das Land, in dem die finsteren Zeiten des Feudalismus des ancien régime zuerst „überwunden“ wurden und das daher am Anfang des Prozesses steht, der Europa in seinen heutigen Zustand des Glückes und Fortschrittes geführt hat. Das revolutionäre Frankreich schenkte Europa – notfalls mit Waffengewalt – nicht nur die drei freimaurerischen Theaterphrasen „Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit“, sondern auch so folgenschwere Dinge wie die „Nation“; dies alles wurde in Frankreich erfunden – mit massivsten Folgen für die nächsten eineinhalb Jahrhunderte. Das revolutionäre Frankreich kann auch mit der zweifelhaften Ehre aufwarten, den ersten Genozid der neueren Geschichte an einer Volksgruppe, die sich hartnäckig weigerte, die Segnungen des „Fortschrittes“ anzunehmen – nämlich in und an der gegenrevolutionären Bevölkerung der Vendée – verursacht zu haben, ebenfalls mit fatalen Nachahmungstaten in der weiteren europäischen Geschichte. Das revolutionäre Frankreich war das Land, in welchem zuerst die Idee aufkam, alle wehrfähigen citoyens wären verpflichtet, im Bedarfsfalle für den Staat zu den Waffen zu greifen – die allgemeine Wehrpflicht“ war geboren, ebenfalls mit nachhaltigsten Konsequenzen für die Zukunft: denn da es sich nun nicht mehr um Berufssoldaten, sondern um bewaffnete Zivilisten, „Gewehrträger“, handelte, mußten diese, um bei der Fahne gehalten zu werden, mit entsprechender Haßpropaganda gegen den Feind geimpft werden – somit wurde jeder Krieg zu einem totalen.

Wer nun etwa glauben sollte, daß dies alles Vergangenheit sei und auch in Frankreich der Brei nicht mehr so heiß gegessen wird, wie er gekocht wurde, wird eines besseren belehrt, wenn er sieht, mit welcher Begeisterung – in totalem Gegensatz etwa zu Deutschland oder Österreich, wo die diversen Nationalfeiertage niemanden mehr hinter dem Ofen hervorlocken – dort der berüchtigte „Sturm auf die Bastille“ – in Wirklichkeit ein ebenso fragwürdiges wie bedeutungsloses Ereignis – sowohl von der politischen Nomenklatura als auch von den durch politische „Erziehung“ in Schule und Massenmedien entsprechend „unterrichteten“ citoyens gefeiert wird. Der Begriff der „Einheit und Unteilbarkeit der Nation“ macht es auch möglich, daß den sprachlichen Minderheiten im Lande (zahlenmäßig keineswegs bedeutungslos, sondern potentiell ca. ¼ der Gesamtbevölkerung!) auch heute noch die elementarsten Rechte verweigert werden – mittlerweile ein Unikum in ganz Europa!
Angesichts dieser Umstände ist es für den ausländischen Beobachter überraschend zu konstatieren, welch starke – allerdings auch sehr heterogene – Bewegung die Monarchisten darstellen. Deren Überleben als echte politische Kraft (nicht nur als Nostalgie) 220 Jahre nach der französischen Revolution stellt eine europäische Besonderheit dar und verdient nähere Betrachtung.
Erstaunlich auch das Nebeneinander des Fortwirkens des Jakobinismus und einer Toleranz, die für österreichische oder deutsche Verhältnisse undenkbar wäre: Ist es vorstellbar, daß hier ein bekennender und als solcher publizierender Monarchist (wohlgemerkt Anhänger einer echten und nicht nur parlamentarischen Scheinmonarchie!) als Professor an eine Universität berufen wird? In Frankreich eine völlig normale Tatsache – mitsamt der daraus resultierenden Möglichkeit der Schaffung intellektueller Kader. Konnten Sie, lieber Leser, im deutschsprachigen Raume auf „rechter“ Seite schon einmal intellektuelle Kader feststellen? Hierorts regiert der Biertisch! Aber nein, wir müssen uns korrigieren: Im Umkreise der – französisch zentrierten! – Piusbruderschaft sind in den letzten Jahren einige Initiativen entstanden, die ansatzweise an die französischen Zustände mit deren engem Netz von Tagungen, Zeitschriften, Buchverlagen, Sommeruniversitäten anknüpfen und auch legitimistische Themen behandeln: die Monatsschrift „Kirchliche Umschau“, die von Dr. H. L. Barth organisierte „Schönberger Sommerakademie“ für Jungakademiker oder die Zeitschrift „Civitas“ (www.civitas-institut.de). Als Erstinformation zum Thema folgende Internetseiten:
www.uclf.org
www.viveleroy.fr
www.monarchiefrancaise.fr
www.cercle-henri4.com
www.royauté.org
www.mpf.villiers.com
www.guy-auge.ifrance.com
www.sciencehistorique.com
www.memorialdefrance.org
Literaturverzeichnis zum vorhergehenden Abschnitt:
Yves-Marie Adeline, Le Royalisme en questions (1792–2002), Paris 2003
VV. AA., L’illusion démocratique. Actes du Colloque Universitaire du 2 juin 2007, Paris 2007

Entstehung und Wesen der europäischen sakralen Monarchie

Zuerst müssen die Begriffe „sacer“ (sakral, geweiht) und „sanctus“ (heilig) voneinander abgegrenzt werden. Sie sind zwar vielfach deckungsgleich, identisch aber nicht; ein sakraler König ist nicht zwangsläufig auch ein (christlicher) Heiliger. Erkens definiert drei Elemente, die die numinosen Bezüge des Herrschertums ausmachen:
Das Königtum ist von Gott geschaffen und sein Träger von Gott gewählt (die gratia);
Der Herrscher wirkt als Stellvertreter Gottes auf Erden;
König (oder Kaiser) besitzen eine priesterähnliche Verantwortung für die anvertraute Gemeinschaft, ja für die Aufrechterhaltung der kosmischen Harmonie vor Gott.
Sichtbaren Ausdruck findet die herrscherliche Sakralität in der thaumaturgischen (wundertätigen) Kraft der Krankenheilung. Diese Fähigkeit wurde zunächst nur einzelnen Herrschern nachgesagt, bevor sie zum Merkmal der französischen und englischen (nach der Absetzung der legitimen Dynastie Stuart verliert sich dort diese Kraft) Könige schlechthin wurde. Den Kaisern Vespasian und Hadrian werden Heilungen zugeschrieben, ebenso dem Merowinger Gunthram (561–592), dem es weiters gelingt, eine Seuche von Marseille abzuwenden, wobei diese Heilungen mitunter ohne aktives Zutun des Thaumaturgen, allein durch seine Anwesenheit oder durch Berührung seines Mantels erfolgen – der König und sein Gewand erfüllen somit eine ähnliche Funktion wie Heiligenreliquien, ja der Bezug zu Christus selbst (Mat. 9, 20–22) ist unübersehbar. Später werden dem Kapetinger Robert II. (um 1000) und dem Angelsachsen Eduard dem Bekenner (um 1050) Heilungen zugeschrieben. Spätestens ab dem beginnenden 12. Jahrhundert ist die krankenheilende Kraft der franz. und engl. Könige nicht mehr nur eine sporadische Gnade als Ausfluß persönlicher Heiligkeit, sondern ein Amtscharisma, für das sich die Belege nun häufen. Insbesondere für die Skrofel-Heilung praktiziert der König als der „erste Arzt seines Reiches“ an manchmal Tausenden von Patienten pro Jahr; zahllose Heilungen sind quellenmäßig bezeugt (vgl. unten, Kap. 3). Eine rationalistisch-naturalistische Geschichtsschreibung hat sich darin gefallen, diese Fähigkeit als „Suggestion“ oder mit anderen psychologisierenden Erklärungsmustern abzutun, allerdings wird damit letztlich nichts erklärt, sondern dem Rumpelstilzchen-Prinzip der Sache nach nur ein anderer Name gegeben.
Die beiden Quellen der Königssakralität sind a) die Herkunft und b) der spezielle Weiheakt. Geburtsheiligkeit und von der Kirche verliehene Sakralität stehen in einem ambivalenten Verhältnis zueinander – je fragwürdiger erstere, umso wesentlicher letztere; bei einer Wahlmonarchie wird der Weiheakt konstitutiv für das Herrscherheil.
Die Merowinger, die am Anfang des europäischen Staatensystems stehen, können für sich eine „heidnische“, übermenschlich-numinose Herkunft in Anspruch nehmen. In Fredegars Chronik wird von der (möglichen) Zeugung Merowechs, des namensgebenden Ahnen der Dynastie, durch ein Meeresungeheuer (bistea Neptuni Monotauri similis) berichtet. Dahinter dürfte sich die verballhornte Tradition einer Abstammung der Königssippe von niemand Geringerem als Neptun/Poseidon verbergen. Andererseits soll sie aber auch (agnatisch?) vom altt.-jüdischen Königshause der Davididen abstammen und somit mit dem Herrn selbst blutsverwandt sein. Es scheint natürlich naheliegend, derartige Vorstellungen als Zweck- und Wunschdenken abzutun; ganz so einfach verhält es sich allerdings nicht (vgl. Waldmann, de la Franquerie, Schmid).
Den zweiten Eckstein der Herrschersakralität stellt die fränkische Königssalbung dar, die im Verlaufe des Mittelalters für ganz Westeuropa, ja darüber hinaus (bis nach Byzanz und Jerusalem) bestimmend wurde (zur Frage, ob die von Papst Stephan II. am Usurpator Pippin d. J. 754 vorgenommene Salbung die erste überhaupt gewesen sei, vgl. unten, Kap. 4).
Der Prozeß der Absonderung von Königen und Geistlichen durch eigene Salbungen von den Salbungen, die allen Gläubigen gespendet werden, dürfte im Frankenreiche seinen Ausgang genommen haben. Unbestritten ist der Einfluß des AT und des davidischen Königtums sowie des Vorbildes des Priesterkönigs Melchisidech. Die Entwicklung von Bischofs- und Herrscherweihe verläuft weitgehend parallel und beide haben aufeinander nachhaltig eingewirkt, sodaß deren äußerliche Erscheinungsform am Ende sehr ähnlich war (bis zu Innozenz III.), „nur läßt sich aus dieser Tatsache, die den priesterlichen Charakter des Königtums unterstreicht, nicht der Schluß ziehen, die Herrscherweihe sei der Bischofsweihe nachgebildet worden, denn um 750 und auch noch lange danach gab es keine Bischofssalbung“ (Erkens): Materie der Bischofsweihe war und ist immer die Handauflegung. Entscheidend für unsere Untersuchung ist, daß Kaiser/Könige und Bischöfe gleichermaßen mit Chrisam am Haupte gesalbt werden, daß der Kaiser/König unter beiderlei Gestalten kommuniziert, Ornat und Insignien eines Bischofs trägt und bei der Krönungsmesse am Altardienst teilnimmt (in hochmittelalterlichen Ordines ist sogar eine Teilnahme der Kaiserin vorgesehen!). Zahlreiche mittelalterliche Theologen betrachten die Königssalbung als Sakrament. Entsprechend die Stellung des Herrschers: Nicht nur bischofsgleich, steht er in gewisser Weise über diesen; wie der römische Kaiser (der christlichen Antike) ist er Herr des synodalen Verfahrens: er beruft die Bischöfe ein, gibt die Tagesordnung vor und bestätigt und verkündet ihre Beschlüsse.
„Der neue Konstantin, als der Chlodwig [der erste christliche Merowinger, Anm. H. L., vgl. unten, Kap. 4] später von Gregor von Tours bezeichnet worden ist, besaß unverkennbar eine göttliche Legitimation, die ihm eine eigene Zuständigkeit für den kultisch-religiösen Bereich (nicht jedoch für die eigentliche Glaubenslehre und den kultischen Vollzug) zuwies und dem König einen pastoral-sazerdotalen Charakter verlieh (ohne ihn natürlich zum Vollpriester im eigentlichen Wortsinne zu machen)“ (Erkens).

Die sakrale Monarchie im Kampfe mit dem aufkommenden Papalismus

Das Papsttum hatte schon sehr früh Konzeptionen ausformuliert, die ihm eine vorrangige Kompetenz innerhalb der Gesamtkirche (Jurisdiktionsprimat) sichern sollten. Dies war jedoch in der christlichen Antike eine sehr theoretische Angelegenheit; in der Praxis wurde die Einheit der Kirche durch den Kaiser, die Pentarchie der alten Patriarchate und die den Gesamtepiskopat versammelnden Konzile sichergestellt. Dies hinderte nicht, daß schon sehr früh von herausragenden Einzelbischöfen des lateinischen Westens subversive Aktionen gegenüber dem Kaisertume durchgeführt wurden (Ambrosius v. Mailand). Papst Gelasius I. formulierte dann am Ende des 5. Jahrhunderts die Zweigewaltenlehre gegenüber dem Kaiser und forderte Gleichrangigkeit und Unabhängigkeit des Sacerdotiums vom Regnum mit einem (Ehren-)Vorrang des Priestertums. Zusammen mit der ominösen „Konstantinischen Schenkung“ war das Fundament für die „Papsttumshäresie“ (Waldmann) gelegt, wenngleich diese erst im 11. Jahrhundert politisch wirkmächtig wurde.
Im dictatus papae lehrt Gregor VII. unter dem Einflusse der cluniazensischen Reformbewegung, daß nur der Papst eine gewisse – nicht durch persönliche Tugend erworbene – Amtsheiligkeit besitze, die Herrscher hingegen nur durch persönliches Verhalten, nicht aufgrund ihrer herrschenden Würde. Weiters stehe nur dem Papste die Verwendung der kaiserlichen Herrschaftszeichen zu (die er allenfalls weitergeben könne), und er habe die Vollmacht, Herrscher abzusetzen und Untertanen von ihrem Treueeid zu entbinden – während er selbst von niemandem auf Erden gerichtet werden dürfe (bis zu Kaiser Heinrich III. war es Usus, daß der Kaiser unwürdige Päpste absetzen könne). Dem Herrscher wird keine Mittlerstellung mehr zwischen Klerus und Laien zugebilligt; er ist nur noch Laie, als solcher jedoch unzweifelhaft der priesterlichen Strafgewalt unterworfen. Konsequenterweise ändert Innozenz III. die bisherige Salbungspraxis; die sakramentale Salbung des Hauptes mit Chrisam ist dem Bischof vorbehalten. Der König ist nicht das Haupt, sondern der Schwertarm der Kirche und wird daher – nur noch mit Katechumenenöl – an Schulter und Arm gesalbt, „um zu zeigen, wie groß die Differenz zwischen bischöflicher Autorität und königlicher Macht ist“ (Innozenz III.). Der sakralmentale Charakter der Königsweihe wird von der scholastischen Theologie verneint; sie wird zum bloßen Sakramentale abgestuft. Als eine Art von „Ausgleich“ gewinnt nun der Aspekt der Krönung als Ausdruck einer rein weltlichen Herrschaft innerhalb des Weihezeremoniells an Bedeutung (nachdem die Herrscher geschworen haben, nicht etwa den katholischen Glauben zu schützen, sondern dem hl. Stuhl zu gehorchen). Das Ritual der Kaiserkrönung war dieser Entwicklung zeitlich bereits vorangegangen; mit jedem Ordo zeigt sich der Wandel „vom Königspriestertum Karls des Großen zum Papstkaisertum Innozenz’ III.“ (Eichmann). Am Ende dieser Entwicklung leistet der Kaiser dem Papst Zügeldienste (als Ausdruck seiner Vasallität), er ist theoretisch des Papstes erster Untertan und „minister“ und erhält nicht einmal mehr die Kommunion in beiderlei Gestalten.
Natürlich neigte auch die kaiserliche/königliche Seite zu Exzessen, man denke vor allem an den von René Guénon zu Recht als negative Schlüsselfigur dieser Entwicklung dargestellten Philipp den Schönen.
An sich hätten die beiden Traditionen von päpstlicher Stellung und Herrschersakralität einander nicht widersprechen müssen; die eigentliche christliche Soziallehre sieht eine Harmonie von Kaiser/König und Papst vor, wie diese im christlichen Altertum, in Byzanz oder im Abendlande unter den Ottonen (man denke etwa an die „Dyarchie“ Otto III. – Silvester II., die eine fast vollkommene Verwirklichung des Ideals darstellt) gegeben war. Später glaubte das Papsttum, die hohepriesterliche Stellung der Monarchen nicht mehr tolerieren zu können.
„Der König muß ‚laisiert‘, ‚entgeistlicht‘, ‚verweltlicht‘ werden, wenn ihm das Kirchenregiment entwunden werden sollte. Die Zeichen der regere ecclasiam Dei, Ring und Stab, werden ihm indirekt im ‚Wormser Konkordat‘; die äußeren Bischofsehren wie die Gewandung werden ihm, letztere als ‚solemnior habitus‘ belassen“ (Eichmann).
In der Bulle „Unam sanctam“ Bonifaz’ VIII. mit ihrer Zwei-Schwerter-Theorie (der Papst ist oberster Inhaber der geistlichen wie der weltlichen Macht und gibt letztere an Kaiser und Könige weiter – offenbar inhaltlich unvereinbar mit der Zweigewaltenlehre!) erreicht die „Papsttumshäresie“ ihren Höhepunkt, konsequenterweise auch der – nicht immer geglückte – Versuch, möglichst viele Königreiche in politische Lehensverhältnisse zum Papsttum zu zwingen. Aber auf den Triumph von „Unam sanctam“ folgte die Ohrfeige von Anagni, und das Papsttum erreichte mit seiner Überhebung und der Entsakralisierung der Königswürde nichts anderes als das Heraufziehen der ersten Ausprägungen einer laizistischen Staatsidee, verkörpert von den bürgerlichen „Legisten“ Philipps des Schönen.

Sacre und Fundamentalgesetze als Grundlage des französischen Sakralkönigtums

Während alle anderen Königreiche Europas sich dem Diktat Innozenz’ III. unterwarfen, konnten die Änderungen am Weiheritus in Frankreich (und in England) nie durchgesetzt werden, ja die Vorstellung von der Herrschersakralität gewinnt gerade in diesem Zeitraume besondere Intensität. Im Spätmittelalter entsteht auch das historische Phänomen, das man als „Gallikanismus“ zu bezeichnen pflegt und das außerhalb Frankreichs meistens negativ (mit Blick auf dessen radikale Ausprägungsformen wie die Pragmatische Sanktion von Bourges bzw. den Jansenismus bis hin zur Zivilkonstitution des Klerus 1791, die in ihren Konsequenzen immer auch antiköniglich waren, zweifellos zu Recht) konnotiert wird (vgl. dazu ausführlich Basse). Einer der großen Verdienste der epochalen Arbeit Schmids ist es aufzuzeigen, daß es sich dabei auch um eine legitime Abwehr papalistischer Anmaßungen handelte, denen das staufische und nachstaufische Kaisertum, nicht aber die französische Monarchie unterlag. Andererseits hinderte auch der Sieg des Papalismus im 19. Jahrhundert den französischen Klerus nicht, den Katholizismus auf einen „Sozialjansenismus“ (Schmid) zu reduzieren. Schon Guénon hatte in Moralismus und Sentimentalität die Grundübel des neueren Katholizismus erkannt.
Am Anfang des französischen Königtums steht der sacre des Chlodwig/Clovis 496 oder 498/99: bei dessen Taufe konnte der Bischof des Gedränges wegen nicht zu den hl. Ölen gelangen, die für die Taufe erforderlich sind. Daraufhin schwebte eine Taube (der Heilige Geist?) mit einem Salbölgefäß im Schnabel herab: die Sainte Ampoule, mit deren Inhalt (fast) alle Könige bis 1825 gesalbt werden sollten und die den Ausdruck eines besonderen Bundes Gottes mit dem auserwählten Volke des Neuen Bundes, den Franken, darstellte, wobei die Taufe Clovis’ als erste französische Königsweihe betrachtet wurde. Die Parallele mit der Taufe Christi ist evident. War Clovis der Adressat eines heilsgeschichtlichen Ereignisses gewesen, mußte auch seinen Nachfolgern ein herausragender priesterköniglicher Rang zukommen. Wer daher umgekehrt die Sonderstellung des französischen Königtums unterminieren wollte, kam nicht daran vorbei, dieses Geschehnis ins Lächerliche zu ziehen oder positivistisch zu „entmythologisieren“, wie es seit der Aufklärung geschah und für welche Haltung Marc Bloch steht, der allerdings nicht in der Lage ist, Geschichtswissenschaft von materialistischer Geschichtsphilosophie zu trennen. Spätestens seit ihm ist es Communis opinio, daß der erste sacre am Thronusurpator Pippin d. J. zum Zwecke seiner Legitimation vollzogen wurde, d. h., die Geschehnisse um Clovis seien Erfindungen. Auch der Royalist Barbey akzeptiert diese Sichtweise. Schmid allerdings weist darauf hin, daß eine soeben erfundene Tradition, von der alle Zeitgenossen wußten, daß es sich um eine Fiktion handelte, schwerlich zur Legitimation der Usurpation dienen konnte. Das Bestehen von merowingischen Thronfolgezeremonien ist mittlerweile gesichert (Erkens), sodaß ein Anknüpfen an tatsächlichen Traditionen wahrscheinlich ist, wenngleich diese historisch nicht mehr exakt faßbar sind.
„Steht der König aber für eine partikulare Verheißung, so muß diese ‚déclaration plus particuliére‘ des göttlichen Willes auf besonderen Wegen geschehen, dann sind außergewöhnliche Manifestationen, wie jene zu Reims 499, unumgänglich. Die christologische Analogie, ja die Christusähnlichkeit des französischen Königs wird offenbar … und eine weitere Schlußfolgerung ergibt sich: das Königtum ist notwendigerweise priesterlich im eigentlichen Sinne des Priestertumes Jesu Christi. Wäre es das nicht, könnte der Anspruch der davidischen Nachfolge, welche nun einmal zwangsläufig über Christus läuft, nicht aufrechterhalten werden … Nicht einer aus oder über allen Bischöfen des Reiches ist der König, sondern wesenhaft der erste.“ (Schmid).
Aus dem heraus sind die liturgischen Sonderrechte des französischen Königs zu begreifen, welche weit über jene anderer Monarchen hinausgehen (z. Bsp. Kommunionempfang unter beiderlei Gestalten – nicht nur bei der Krönungsmesse wie anderswo), spezielle Erwähnung in den Karfreitagsfürbitten und im Exultet des Karsamstages, eigene Meßformulare für den König und die Seinen. Ebenso wird der König zum Mittelpunkt einer sakralen Geographie mit den Eckpunkten Sainte Chapelle im Palast zu Paris mit den dortigen Reliquien und Heiltumsweisungen (durch den König selbst!), Saint Denis (Grablege, Aufbewahrungsort der königlichen Insignien, Krönungsstätte der Königinnen) und die Kathedrale von Reims (Krönungsort der Könige) sowie zahlreichen sekundären Zentren (z. Bsp. die Abtei Saint Rémy zu Reims, Aufbewahrungsort der hl. Ampulle im Grabe des Heiligen), Corbeny (Abtei des hl. Marcoul, der seine thaumaturgische Fähigkeit den Merowingerkönigen hinterließ), die Abtei Saint Michel oder Paray-le-Monial, wo Marguerite Marie Alacoque ab 1675 Empfängerin von 72 Christusversionen und einer Botschaft an den König wurde und von wo aus sich die Herz-Jesu-Verehrung im Königreiche ausbreitete – die Kirche Sacré Cœur in Paris wurde im 19. Jahrhundert unter legitimistischer Federführung, leider im Zuckerbäckerstil, unter Rückgriff auf diese Visionen errichtet, die Herz-Jesu-Emblematik wurde zu einem Symbol der gegenrevolutionären Bewegungen und ging im 20. Jahrhundert auch in die kapetingische Heraldik ein. Ab den 1880er Jahren war Paray-le-Monial mit dem „Hiéron du Val d’Or“ Sitz einer christlich-esoterischen Gesellschaft, der die schließliche Einführung des Christenkönigsfestes wesentlich mitzuverdanken war.
Seinen Kulminationspunkt findet das französische Priesterkönigtum aber naturgemäß im sacre. Unter Charles V. wird der Weiheritus noch stärker als bisher dem der Bischofsweihe angenähert: die Parallelen reichen von der Gewandung bis „zur Weiheliturgie mit Allerheiligenlitanei, Gebeten und Salbungen, zur Kommunion unter beiderlei Gestalten, den drei Konsekratoren, dem Altar für die ‚Primizmesse‘ auf dem Lettner neben dem (zweiten) königlichen Thron“ (Schmid). Höhepunkt ist die Salbung am Haupte, an Händen, Schultern, Brust und Nacken mit dem Salböl der hl. Ampulle, welche zuerst in feierlicher Prozession von der Abtei Saint Rémy eingeholt wurde. Die eigentliche Krönung steht dann eher im Hintergrund. Nach der Krönungsmesse erfolgt das feierliche Kapitel des Ordens vom Heiligen Geist sowie die Wallfahrt nach Corbeny mit der Handauflegung zur Heilung Skrofulosekranker. Noch vom letzten legitimen König, Charles X., sind 1825 acht Heilungen nachgewiesen.

Die Fundamentalgesetze

Zuletzt sollen noch die „Fundamentalgesetze“, die das dynastische Nachfolgerecht regeln, kurz dargestellt werden. Die Darstellung der historischen Auffaltung dieses Gewohnheitsrechtes kann hier, so lohnend diese Aufgabe wäre, aus leicht nachvollziehbaren Platzgründen nicht geleistet werden; der interessierte Leser sei auf die Werke von de Warren/de Lestrange (1. Teil), Barbey und Basse verwiesen.
Seit etwa 1250 ist die Erblichkeit im Hause Capet Gemeingut und die davor bestehende Wahlkomponente – im Gegensatze zum Reiche, wo es den großen mittelalterlichen Dynastien an Langlebigkeit fehlte – durch das „kapetingische Wunder“ (soll heißen, die ununterbrochene Weitergabe der Krone vom Vater auf den Sohne seit 987) immer mehr zurückgetreten. Im Falle des Fehlens direkter Nachkommen fällt die Erbfolge an den nach Linien und Graden nächsten agnatischen Kollateralverwandten, d. h. die Krone wird ausschließlich im ununterbrochenen Mannesstamme weitergegeben – Cognaten sind ausgeschlossen (Lex Salica). Überhaupt stellt die dynastische Kontinuität des Hauses Capet seit 987 einen in Europa einzigartigen Fall dar; wir sind es gewohnt, nach dem Erlöschen der „direkten“ Capetinger von den „Dynastien“ Valois und Bourbon zu sprechen, in Wirklichkeit handelt es sich dabei um Linien ein und desselben Hauses. Keine andere der großen Dynastien, die z. T. im Mannesstamme längst erloschen sind (Habsburger!), kann auch nur entfernt auf eine ununterbrochene Königsherrschaft seit 987 verweisen. Das Prinzip der Katholizität ist nicht erklärungsbedürftig, eine eventuell gegebene Akatholizität des Thronerben wirkt aber nicht ausschließend, sondern aufschiebend (bis zur Konversion): so geschah es im Falle des Hugenotten Henri IV., der mit seinem Übertritte zum Katholizismus allgemeine Anerkennung fand. Besonders bemerkenswert ist da Prinzip der Indisponibilität, d. h. der durch die vorstehenden Prinzipien Bezeichnete kann weder auf die Thronfolge verzichten und abdanken (Charles X.!), noch gibt es so etwas wie ein „Hausrecht“ nach dem Muster von Habsburg, welches das Erbfolgerecht an eine Heiratsbewilligung des Chefs des Hauses oder an die Ebenbürtigkeit der Ehefrau/Mutter binden würde. Man spricht daher im Falle Frankreichs nicht von Erb-, sondern von „Sukzessivmonarchie“.
Weit davon entfernt, nur historisch interessant zu sein, können die Fundamentalgesetze, welche die Größe Frankreichs mit ausmachten, auch heute dazu dienen, angesichts der verschiedenen Prätendenten Spreu vom Weizen zu trennen.

Literaturverzeichnis zum vorherigen Abschnitt:
Jean Barbey, Être roi. Le roi et son gouvernement en France de Clovis à Louis XVI., Paris 1992.
Bernard Basse, La constitution de l’ancienne France, Grez-en-Bouère 1986.
Marc Bloch, Die wundertätigen Könige, München 1998 (zuerst: Straßburg 1924).
Aimé Bonnefin, Sacre des rois de France, Limoges 1988.
Eduard Eichmann, Die Kaiserkrönung im Abendland, 2 Bde., Würzburg 1942.
Franz-Reiner Erkens, Herrschersakralität im Mittelalter, Stuttgart 2006.
André de la Franquerie, Ascendances davidiques des rois de France, Villegenon 1984.
René Guénon, O Esoerismo de Dante, Lissabon 1985 (zuerst: Paris 1925).
Jean de Pange, Le Roi Trés-Chrétien, Paris 2/1985.
Jean Raspail, Sire, Paris 1991; dt.: Bonn 2005 (in Übersetzung von J. Volkmann und mit einem Vorwort von J. J. Schmid) (Roman; von tiefem Verständnis f. d. Wesen d. Monarchie erfüllt).
Josef Johannes Schmid, Sacrum Monarchiae Speculum. Der Sacre Ludwigs XV. 1722: Monarchische Tradition, Zeremoniell, Liturgie, Münster 2007 (grundlegendes Werk f. d. Verständnis d. franz. Königtums, auch f. d. Neubewertung des Gallikanismus. Bricht mit vielen Gemeinplätzen einer rein immanentistisch-naturalistischen Geschichtsschreibung).
Helmut Waldmann, Petrus und die Kirche. Petri Versuchung (…) und der Kampf der Kirche mit dem Kaisertum um die Weltherrschaft, Tübingen 1999 (essentiell für die „Papsttumshäresie“ u. f. d. davidid. Abstammung der Merowinger).
Ralph de Warren/Aymon de Lestrange, Les prétendants au trône de France, Paris 1990.

Der französische Royalismus nach 1814

1814/15 waren nach den Niederlagen Napoleons die Bourbonen auf den Thron Frankreichs zurückgekehrt; jedoch mußte auf eine umfassende Restauration des Ancien Régime verzichtet und die Charte (Verfassungsurkunde) akzeptiert werden, die eine konstitutionelle Monarchie mit Machtbeteiligung des durch die Revolution emporgekommenen Geldbürgertums vorschrieb. Solange der eher passive Louis XVIII. (Bruder des 1793 ermordeten Königs Louis XVI.) an der Regierung war, schien diese Allianz an sich unvereinbarer Vorstellungen von einem Staatswesen gutzugehen, mit dem Regierungsantritt Charles’ X., der den Idealen des Ancien Régime verpflichtet war, mußte die Situation auf eine Machtprobe hinauslaufen, die 1830 zuungunsten des Königtums ausging. An die Regierung gelangte Louis Philipe d’Orléans, Sohn des Königsmörders Philippe Egalité, der für ein aller Sakralität entkleidetes parlamentarisch-liberales Königtum nach Art des englischen stand, „die beste aller Republiken“. 1848 wurde dieses eigenartige Zwittergebilde seinerseits gestürzt, „wie alles Halbe, das dem Ganzen im Wege steht“ (O. Spengler). Es ist wichtig festzuhalten, daß der Legitimismus (der für die Rechte Charles X. bzw. seines Enkels und Nachfolgers, des Grafen von Chambord, de jure Henri V., eintrat, zuerst nicht gegen die Republik, sondern gegen das usurpatorische Pspeudokönigtum des roi citoyen (Bürgerkönigs) Louis Philippe stand. Jeder Legitimismus ist daher, auch über 1848 hinaus, notwendigerweise Anti-Orléanismus. 1832 fand der letzte Aufstand in der Vendée statt; allen Interessierten empfehlen wir die Lektüre der darauf bezüglichen Passagen in Jean Raspails Roman „Le Roi au-delá de la mer“ (S. 129–156). Der in der Verbannung in Österreich (Frohsdorf) lebende Henri V. gewann in den Augen seiner Anhänger zunehmend eine geradezu mystisch-eschatologische Dimension; weltenweit entfernt vom rationalistischen Royalismus eines Charles Maurras in einer späteren Epoche. 1848 erscheinen dann die Anhänger des Hauses Orléans auf der Bildfläche, die für die Wiederherstellung einer parlamentarisch-säkularistischen Monarchie, für welche Louis Philippe stand, eintraten. Gefördert durch die Kinderlosigkeit des Grafen von Chambord und das damit bevorstehende Aussterben der älteren Linie der Bourbonen mehren sich die Stimmen, die für die „fusion“ der Monarchisten eintreten: Anerkennung Henris V. durch die Orléans, Anerkennung der Orléans als Nachfolger Henris V., in ideologischer Hinsicht ein Kompromiß zwischen den beiderseitigen Vorstellungen, wie eine Monarchie beschaffen sein solle. Oberflächlich kommt es auch zu einer Aussöhnung, die aber in der Bewährungsprobe an der Unvereinbarkeit der Standpunkte scheitern sollte: Nach dem Sturze Napoleons III. gewinnen die Monarchisten zusammen eine 2/3-Mehrheit (!) im Parlament, jedoch zu etwa gleichen Teilen getrennt in Legitimisten und Orléanisten. Das Fehlschlagen einer Restauration wurde und wird vielfach der Intransigenz des Grafen von Chambord zugeschrieben, der sich weigerte, die revolutionäre Trikolore als Staatssymbol anzuerkennen und damit ein „legitimer König der Revolution“ zu werden. In Wirklichkeit ist das Scheitern der Restauration den Umtrieben der Orléanisten zuzuschreiben, die ihrem legitimen König die Bedingungen diktieren und ihn zwingen wollten, entweder die liberale Sichtweise der Monarchie anzunehmen oder – natürlich zugunsten der Orléans – abzudanken. Zahllose „gutmeinende“ Personen, darunter auch der Papst, konnten damals die Haltung Henris nicht verstehen, den sie „Monsieur trop“ nannten; aus traditionaler Sicht ist seine Haltung in sich vollkommen konsistent und begrüßenswert: „Meine Person ist nichts, die Prinzipien sind alles“ und „ich werde niemals abdanken“. Deshalb zog er es vor, auf die Restauration zu verzichten, anstatt ein entarteter König zu sein.
Seit der gescheiterten Restauration 1873 ist der Royalismus im Abstiege begriffen, ab diesem Fehlschlag warten die Getreuen Henris auf nichts Geringeres mehr als auf ein unmittelbares Eingreifen des Himmels, eine Haltung, die durch zahlreiche Privatoffenbarungen geschürt wurde und die wir später noch unter der Rubrik „Providentialismus“ behandeln wollen. Am Totenbette Henris 1883 kommt es nochmals zu einer „Versöhnung“ mit den Orléans, die aber von Legitimisten und Orléanisten ganz unterschiedlich interpretiert wird (von letzteren nämlich abusiverweise als eine Art von Invesitur als Nachfolger). Tatsächlich nimmt der orléanistische Prätendent anstatt seines eigenen Names Louis Philippe (nach seinem Großvater, dem roi citoyen) den eines „Philippe VII.“ an, um anzuzeigen, Nachfolger der legitimen Könige zu sein; und ein Großteil der bisherigen Legitimisten folgt ihm, die fusion ist faktisch vollzogen (oft ohne große Begeisterung, einfach in Ermangelung einer gangbaren Alternative). Auf den Teil der Legitimisten, der die fusion nicht mitvollzieht, werden wir später zurückkommen.
Die folgenden Jahrzehnte stellen für den Royalismus einen beständigen Abstieg dar, wozu nicht wenig die Politik Leos XIII. des „ralliemént“ an die Republik beiträgt: Der Feststellung, daß im Prinzip alle Staatsformen an und für sich mit dem Katholizismus vereinbar seien, wird man zwar eine gewisse Berechtigung nicht absprechen können, in der gegebenen Situation mußte dies jedoch als ein Dolchstoß in den Rücken des Royalismus wirken (und war auch so gemeint).
Erst durch das Auftreten von Charles Maurras (1868–1952), der zwischen ca. 1910 und ca. 1940 einen enormen Einfluß auf das französische Geistesleben ausübte, gelang es, den Royalismus aus dieser Sackgasse herauszuführen: Die Originalität bestand darin, den aufkommenden Nationalismus gewissermaßen mit der Idee des Königtums zum „integralen Nationalismus“ zu amalgamieren (der sich vom z. B. deutschen oder italienischen Nationalismus durch die Abwesenheit von Rassismus und die antizentralistische Einstellung auszeichnete). Trotzdem ist festzuhalten, daß der Nationalismus – in welcher Form auch immer – mit dem traditionalen Königtum ebensowenig vereinbar ist wie die allzu starke Beeinflussung Maurras’ durch August Comte und die damit zusammenhängende antimetaphysische, rein rationalistische Argumentation. Insofern war die Verurteilung 1926 durch Pius XI. sachlich nicht völlig unberechtigt.
Zur Zeit der Action Française verschwindet auch die „liberale“ Ausrichtung des Orléanismus (denn außer der Doktrin Maurras’ gab es keine andere mehr), um freilich nach 1944 Wiederauferstehung zu feiern …
Wir haben einige orleanistische Prätendenten übersprungen und kommen nun auf den Grafen von Paris, „Henri VI.“ (1908–1999), zu sprechen, der den Royalismus in seiner orléanistischen Ausprägung durch seinen auch in den Augen der eigenen Anhänger unerträglichen Opportunismus zu Grabe tragen sollte: Zuerst Parteigänger der Ideen Maurras’, brach er nach 1926 mit diesem; nach der Niederlage 1940 versuchte er erfolglos, sich Pétain anzudienen; nach nicht ganz unwahrscheinlichen Gerüchten soll er bei Hitler antichambriert haben; mit dem Fortgang des Krieges schwenkte er zu de Gaulle um und dürfte indirekt in die Ermordung Admiral Darlans verwickelt gewesen sein. In den 50er Jahren zunächst Anhänger des französischen Algeriens, schwenkte er mit de Gaulle auch in dieser Frage um. De Gaulle, der anfangs noch mit dem Gedanken einer Restauration gespielt haben soll (vielleicht war es aber auch nur Taktik, um sich der Unterstützung der Monarchisten zu versichern), wies in weiterer Folge jeden näheren Kontakt mit „Henri VI.“ von sich, obwohl dieser so weit gesunken war, nur noch ein Proforma-Monarch in einem parlamentarischen System darstellen zu wollen und sich entsprechend an die „rechten“ Systemparteien anbiederte. Durch die ständigen Fehlschläge war dieser Mann offenbar außerdem zu einem Psychopathen geworden (wovon sich seine Söhne bis heute nicht erholt haben), der in seinen letzten Lebensjahren das unermeßliche Familienvermögen bewußt zerstörte, um seinen Nachkommen, die er haßte, nichts hinterlassen zu müssen.

Die Höflinge des Unmöglichen

Auch für die hartnäckigsten Orléanisten war dieser Prätendent nach und nach unerträglich geworden, was während der Jahre 1980–1989 wesentlich zum Erfolge eines aus Spanien kommenden charismatischen Prinzen, Alphonse de Bourbon, und zum Aufkommen eines Neo-Legitismismus beitrug. Um diese Entwicklung zu verstehen, müssen wir ins Todesjahr des Grafen von Chambord 1883 zurückgehen.
Wie oben angeführt, bekannte sich – nolens volens – der größte Teil seiner Anhänger zur fusion und verstärkte das orléanistische Lager. Andere vollzogen eine äußerliche oder auch innerliche Anerkennung der Republik (ralliément) und zogen sich aus dem politischen Kampfe zurück. Für diejenigen, die ihrer legitimistischen Überzeugung treu blieben, taten sich zwei Alternativen auf: eine Minorität vollzog den Schritt hin zu einer „dérive mystique“ (mystizistischen Abweichung), den man als Millenarismus bezeichnen kann. Wir sprechen hier vom Mythos des „Großen Monarchen“, der sein Land aus tiefster Bedrängnis erlösen und den „Großen Papst“ in Rom einsetzen soll, nachdem sowohl Frankreich als auch die Kirche endzeitliche Drangsale erlitten haben. Schon Nostradamus prophezeit diesen „Großen Monarchen“ und zahlreiche (z. T. auch von der Kirche anerkannte) Privatoffenbarungen des 19. und 20. Jahrhunderts sind in diesem Sinne zu verstehen. Da die Anhänger dieser Prophezeiungen auf die göttliche Vorsehung vertrauen, werden sie auch als „Providentialisten“ bezeichnet. Soziologisch gesehen sind insbesondere Parteigänger extremer religiöser Meinungen wie die Sedisvakantisten oder die Anhänger des Abbé de Nantes politisch gerne Providentialisten. Eng verbunden mit diesem, aber nicht ident, ist der „survivantisme“, die Vorstellung, daß der Dauphin (Louis XVII.) nicht, wie wahrscheinlich, 1795 im Tempel verstorben ist, sondern entkommen konnte. Sein Abkömmling wird der „Große Monarch“ sein … Die meisten – aber nicht alle – Anhänger des „survivantisme“ identifizieren Louis XVII. mit dem Uhrmacher Charles Naundorff, einem offenkundigen Schwindler und überdies häretischen Pseudomystiker (gest. 1845), dessen Nachkommen sich bis heute den Namen „Bourbon“ arrogieren und „Ansprüche“ auf den französischen Thron vorbringen.
Wer sich eingehender in die Mäander des Millenarismus und survivantisme begeben will, dem können wir das Werk von de Warren/de Lestrange nur nachdrücklich empfehlen. Inzwischen wurde eine DNA-Analyse am (vermutlichen) Herzen des Dauphin vorgenommen und die genetische Zugehörigkeit zur bourbonischen Familie festgestellt; obwohl ein gewisser Zweifel verbleibt, scheinen die Survivantisten ihre letzte Schlacht zu schlagen …
Der andere Teil der Anhänger Henris V. sah als dessen legitimer Nachfolger nicht den Chef der Linie Orleans, sondern den carlistischen König/Prädenten Juan III./Jean III. an.
Wir ersuchen nunmehr um Geduld unserer Leser, aber um die heutige Situation zu verstehen, ist es unumgänglich, den historischen Wurzeln nachzuspüren: Wie im Kap. 3 ausgeführt, ist der nach Linien und Graden nächste Agnat des jeweilig letzten Königs der Thronerbe und kann auch nicht auf diesen Rang zugunsten eines anderen verzichten. Bekanntlich erhob Louis XV. nach dem Aussterben der spanischen Habsburger 1700 Ansprüche auf den spanischen Thron, die er an seinen Enkel Philipp von Anjou abtrat. Dieser gelangte im Frieden von Utrecht als Felipe V. in den Besitz Kernspaniens, aber unter der Auflage jeglichen Verzichtes für sich und seine Nachkommen auf eventuelle Ansprüche auf den französischen Thron. An der Frage der Gültigkeit dieses Verzichtes entscheidet sich, ob die Ansprüche der Orléans (Nachfahren eines Bruders Louis’ XIV.) auf Nachfolge Henris V. berechtigt sind oder nicht, denn es ist klar, daß nach dem Fundamentalartikel die spanischen Bourbonen vorgehen! Nun, die Klauseln eines internationalen Vertrages können obsolet werden, wenn sich der außenpolitische Rahmen ändert, und was im 18. oder 19. Jahrhundert noch eine Bedrohung für das Gleichgewicht der Kräfte darstellte, würde heute (außenpolitisch!) kein Problem mehr darstellen, denn sonst müßte, wie ein neolegitimistischer Autor es so treffend formulierte, auch sofort der Hafen von Dünkirchen zugeschüttet werden, weil der Vertrag von Utrecht dies vorsah!
Weil die Anhänger der Orléans wohl auch selbst die Schwäche des Argumentes erkannten, erfanden sie zusätzlich den „vice de pérégrinité“, wonach ein aus dem französischen Nationalverband ausgeschiedener Agnat des Königshauses seine Ansprüche verlieren soll. Klarerweise handelt es sich dabei um einen Anachronismus, denn das Ancien Régime kannte keine „Nation“, keine Staatsidolatrie im modernen Sinne.
Der näher interessierte Leser kann eine minutiöse Darstellung aller Aspekte, und zwar pro und contra, im Werke von de Warren/de Lestrange nachlesen, uns persönlich hat die Argumentation der Neolegitimisten, der „blancs d’Espagne“ überzeugt. Abgesehen von diesen rechtlichen Argumenten kann kein Zweifel daran bestehen, daß – schon lange vor der Selbstdemontage „Henris VI.“ von Orléans – ein Geschlecht von Königsmördern und Usurpatoren gegen die legitime Dynastie moralisch keinen Anspruch auf deren Erbe erheben kann. Zum Bilde der Orléans paßt auch sehr gut, daß der derzeitige Graf von Paris Mitglied der Freimaurerei ist.
Wer waren nun die Prätendenten, denen die blancs d’Espagne, die „Höflinge des Unmöglichen“, seit 1883 fanatisch die Treue hielten? Man sollte meinen, die jeweiligen spanischen Könige; durch die Änderung der Thronfolgeordnung durch Ferdinand VII. waren jedoch die Agnaten vom spanischen Throne verdrängt worden: die sogenannten carlistischen Könige, angefangen mit Juan III./Jean III., nach deren Aussterben 1936 dann der 1931 gestürzte Ex-König Alfonso XIII. (Alphonse I. von Frankreich), nach dessen Tode sein älterer Sohn D. Jaime (Jacques-Henri VI.), der durch seine morganatische Ehe zugunsten seines jüngeren Bruders Juan (Vater des heutigen Königs) aus der spanischen Thronfolgeordnung – nicht jedoch aus der französischen! – ausschied. All diese Prinzen, weil vom spanischen Throne verdrängt (und eine Personalunion Frankreich–Spanien zu hindern war das eigentliche Ziel des Vertrages von Utrecht), wären an sich für Frankreich frei gewesen; das Problem bestand nur darin, daß sie ihr Interesse auf den spanischen Thron konzentrierten und in Frankreich allenfalls „ihre Rechte wahrten“, ohne irgendwelche Taten zu setzen. Man kann den (zahlenmäßig gegenüber Orléanisten und Fusionisten bis ca. 1960 eher unbedeutenden) blancs d’Espagne zumindest nicht mangelnde Geduld vorwerfen, dauerte es doch über ein Jahrhundert, bis der erste ihrer Prätendenten, Alfonso de Bourbón/Alphonse II. (1936–1989), Sohn D. Jaimes, nach dem Scheitern seiner spanischen Königsträume gegenüber seinem Cousin Juan Carlos aktiv wurde und – mit seinem großen persönlichen Charisma, seiner klaren staatspolitischen Haltung im Sinne einer authentischen Monarchie gewissermaßen die Antithese des Grafen von Paris darstellend – dem Royalismus zu einem ungeahnten Aufschwunge verhalf – wenn heute nach Umfragen immerhin 15–20% der Franzosen eine Restauration befürworten würden (wir wissen um den Hausnummerncharakter solcher Befragungen), ist dies hauptsächlich sein Verdienst. Umso schlimmer war sein unerwarteter Unfalltod unter bis heute nicht ganz geklärten Umständen, einen noch im Jugendalter stehenden Sohne, Luis-Alfonso/
Louis XX. (geb. 1974) als Erben seiner Ansprüche hinterlassend. Dieser, in Spanien lebend, hatte offenkundig zunächst nicht das gleiche Interesse an Frankreich wie sein Vater und schien dann auf Grund seiner exotischen Heirat nach Venezuela seinen Anhängern geographisch buchstäblich abhanden zu kommen. In den letzten Jahren jedoch kann wieder eine zunehmende Präsenz in Frankreich festgestellt werden und eine ähnlich gedeihliche Entwicklung wie unter seinem Vater scheint sich anzubahnen. Ein Damoklesschwert schwebt allerdings – nicht erstmalig! – über dem Legitimismus: Louis XX. hat bislang keinen Sohn; sollte er ohne männliche Nachkommen sterben, würden seine Thronansprüche nach den Fundamentalgesetzen auf niemand anderen als auf Juan Carlos von Spanien übergehen. Dieser, bekannt systemkonform und politisch korrekt, würden den Orléans gewiß keine Schwierigkeiten bereiten …
Als Schlußanmerkung zu diesem Kapitel sei noch erwähnt, daß auch dem Prinzen Sixte Henri de Borbon-Parme Interesse am französischen Throne nachgesagt wird – wie schon seinem Vater Xavier, aus der „Sixtus-Affäre“ des 1. Weltkrieges (Sonderfriedensversuch Kaiser Karls I.) auch diesseits des Rheins bekannt. Die Bourbon-Parma stütz(t)en ihre Prätensionen auf die Argumentation, daß nach dem Tode Henris V. kein eindeutiger Erbe feststand; möge daher der Beste gewinnen! Hier wird natürlich pro domo argumentiert, denn wenn 1883 die Erbfolge strittig gewesen sein sollte, dann nur zwischen Philippe d Orleans und Juan III., gewiß aber nicht den Kadetten des letzteren (die Parma sind eine Nebenlinie der spanischen Bourbonen). Sixte Henri wird hier aber seiner umfangreichen politischen Betätigung (als Unterstützer der Piusbruderschaft, des Front National und der spanischen Neotraditionalisten) wegen erwähnt. Auch die Bonaparte besitzen noch vereinzelte Anhänger in der Bevölkerung.


Literaturverzeichnis zum vorhergehenden Abschnitt:
Yves-Marie Adeline, w. o.
Guy Augé, w. o.
José Apezarena, Luis Aflonso de Borbón, un principe a la Espera, Barcelona 2007
David Botello, Luis Alfonso de Borbón, un rey sin trono, Madrid 2007
Jean-Francois Chiappe, le comte de Chambord, Paris 2/1999
Marie-Madeleine Martin, Les Francais auront-ils un roi espagnol?; Paris 2/2000 (orléanistisch)
Jean Raspail, Le Roi au-delá de la mer, Paris 2000
Stéphane Rials, le Légitimisme (quesais-je?), Paris 1983
Raoul de Warren/Aymon de Lestrange, w. o.
Eugen Weber, L’Action Française, Paris 2/1985

Möglichkeiten und Grenzen des Royalismus heute

Zwei grundlegende Gefahren bedrohen den zeitgenössischen – nicht nur französischen – Royalismus. Die erste kann man mit der diabolischen Phrase „Wir müssen mit der Zeit gehen“ charakterisieren, was unter den Rahmenbedingungen des auslaufenden Zyklus nichts anderes bedeutet, als an der allgemeinen Dekadenz teilzuhaben. Hier sind all diejenigen zu verorten, die eine „moderne“, „zeitgemäße“, sprich demokratisch-parlamentarische Monarchie anstreben. Der spanische Neocarlismus steht für diese Richtung ebenso wie die persönliche Tragödie „Henris VI.“, der sich ein Leben lang an den jeweiligen Zeitgeist anbiederte, ohne jemals einen Erfolg seines Opportunismus zu ernten. Um diese sehr menschliche Versuchung, der die überaus große Mehrheit der Orléanisten und ein gar nicht so kleiner Teil der Legitimisten erliegt.
Um dem Zeitgeiste und seinen angeblichen Sachzwängen zu entgehen, ist allerdings vorweg ein stabiles doktrinäres Fundament nötig, wie es er katholische Traditionalismus (und tatsächlich sind „Anti-1789“ und „Anti-Vatikanum-II“ in Frankreich personell eng miteinander verwoben) und/oder die Integrale Tradition bieten können; der Einfluß Guénons auf das royalistische Milieu Frankreichs ist nicht zu unterschätzen (z. B. Henry Montaigne, Christophe Levalois, Thierry Jolif, David Gattegno usw.). Mit dem Begriffe „Anti“ sind wir bei der zweiten Gefahr angelangt, die nur eine Elite unter den Royalisten betrifft, welche den inneren Bruch mit der „Moderne“ vollzogen hat: Grundlage einer traditionalen Tätigkeit oder Haltung kann nämlich nie eine Negation, muß immer eine Affirmation sein! Wir paraphrasieren in der Folge Feststellungen Jean Borellas, welche dieser unter dem Titel „Geist und Widerstand“ in etwa so trifft: die Kunst des spirituellen Widerstandes ist eine sehr schwierige. Die Gefahr, den Widerstand des Geistes mit dem Geiste des Widerstandes zu verwechseln, ist enorm, und dies würde unwiederbringlich die Sache, die wir verteidigen wollen, kompromittieren. Widerstand ist die aktive Ablehnung einer vollzogenen Abweichung und setzt voraus, daß dasjenige, was man wiederherstellen will, nicht mehr fortbesteht. Erwägen wir den Fall des Ancien Régime und der alten Liturgie. Wenn der Status quo, den eine politische oder liturgische Revolution zum „alten“ gemacht hat, restauriert werden soll und wenn es ein Recht zum Widerstande gibt, dann nicht aus einer Anhänglichkeit an die alten Formen als solchen heraus, sondern weil die alten Formen einen höheren Wert hatten als die neuen; mit anderen Worten drücken Ancien Régime und die tridentinische Messe besser als das Noveau Régime oder der Novus Ordo Missae das aus, was das eigentliche Ziel und die eigentliche Essenz politischer oder liturgischer Praxis darstellt. Jedoch ist für die Anhänger der „alten“ Formen die Unmittelbarkeit verloren gegangen; erst seit der Revolution wurde die Monarchie zu einer Theorie, fast zu einer Abstraktion, davor war sie etwas täglich konkret Erlebtes, etwas, was sich auch laufend – wenn auch ohne Brüche – fortentwickelte; gab es Royalisten unter dem Ancien Régime oder katholische Traditionalisten unter Pius X.?
Wie kann man, wenn die Tradition erst einmal abgerissen ist, der Gefahr des Versuches bloß historischer Rekonstruktion entgehen? Ist die „wahre“ Monarchie die von 1830, die von Louis XVI., von Louis XIV. oder gar die von St. Louis? Ist die „wahre“ tridentinische Liturgie die von 1962, die vor den Reformen
Pius’ XII. oder gar diejenige vor 1570?
Das ist die Situation, die den restaurativen Kräften von der Revolution auferlegt wird; standfest zu bleiben verlangt ein fast „abnormes“ Verhalten – deshalb wirken so viele Traditionalisten auch irgendwie „absonderlich“ – und aus dem Royalisten wird ein „Ultra“, aus dem katholischen Traditionalisten ein Fundamentalist: der Widerstand des Geistes ist zum Geiste des Widerstandes reduziert, der Traditionalist mutiert zum Festungsbauer, zum Gefängniswärter, ständig auf der Suche nach „Abweichungen“ und „Infiltrationen“, aber die Festungsmauer ist für ihn niemals unüberwindlich genug, bis er – zu spät – bemerkt, daß der Zweck, für den die Festung erbaut wurde, verschwunden ist … Das einzige Geheimnis authentischen Widerstandes besteht darin, daß ein „Wächter der Tradition“ kein Gefängniswärter und die „Festung der Tradition“ kein Gefängnis für den Geist ist. Soweit Borella.
Die französischen Royalisten sind nicht nur gespalten hinsichtlich des vorgeschlagenen Prätendenten, sondern auch, was die einzuschlagende Strategie angeht. Ein Teil hofft darauf, daß die göttliche Vorsehung an ihrer statt agieren wird und beschränkt sich aufs Beten. Andere vertrauen auf metapolitische Mittel: Bücher, Zeitschriften, Seminare, Sommerakademien, auch einmal eine Demonstration, Flugblattaktion usw. Das Problem besteht darin, daß die Außenwirkung dabei eine sehr beschränkte ist und die erwähnten Mittel eher dazu dienen, die eigene Denkfamilie intellektuell und moralisch zu stärken und die Flamme von Generation zu Generation wiederzugeben (gleich wie bei den katholischen Traditionalisten!). Andere hoffen (seit fast 200 Jahren) auf eine direkte Aktion; dies war das große Thema Charles Maurras’: „le coup de force est possible!“ In der ganzen europäischen Geschichte hat es aber nur zwei Generäle gegeben, die durch einen Putsch die frühere Dynastie wieder ans Ruder brachten: Monk und Franco. Heute, wo es in Frankreich wie in Resteuropa keine Generäle mit ausgeprägten Persönlichkeitsprofil mehr gibt, sondern nur noch blasse, farblose, konformistische Militärtechnokraten, tendiert die Hoffnung auf einen monarchistischen Putsch gegen null. An einen monarchistischen Aufstand einer größeren Bevölkerungsgruppe wie in der Vendée braucht man auch gar nicht erst zu denken.
Bliebe also der Versuch, monarchistische Parteien zu begründen und den Einzug ins Parlament zu versuchen; der letzte Versuch in dieser Richtung ist erst einige Jahre her, als Y.-M. Adeline (siehe Literaturverzeichnis) mit der „Alliance Royale“ sehr engagiert begann – und schon im Anlauf scheiterte, oft nicht einmal die nötigen Unterstützungsunterschriften beibringen konnte. Wie ist diese Diskrepanz zwischen guten Umfrageergebnissen (wir erinnern, 15–20% wären angeblich einer Restauration gegenüber aufgeschlossen) und den wahlpolitischen Debakeln zu erklären? Zuerst bestehen die erwähnten 15–20% „Royalisten“ zu einem Gutteil aus Leuten, deren Royalismus sich auf ein vages nostalgisches Gefühl beschränkt und die aus Schläfrigkeit oder Angst vor Veränderungen nicht bereit sind, auch nur die geringste Änderung ihres Verhaltens zu erwägen, und wäre es auch nur die, das Kreuz am Stimmviehzettel an einer anderen Stelle als gewohnt zu setzen. Dann enthält sich ein Teil der Royalisten – und zwar gerade der aufrichtigste – des Stimmrechtes (in Frankreich muß man sich ins Wählerregister eintragen lassen), um sich nicht in die Umtriebe des Parlamentarismus zu verwickeln. Ein Teil der Monarchisten hat seine politische Heimat bei bestehenden Parteien, die liberalen bei den Systemparteien, die authentischen vor allem beim Front National (angeblich mehr als 30 % deren Wähler!) gefunden. Weiters ist zu bedenken, daß in Frankreich ein Mehrheitswahlrecht besteht, d. h., selbst wenn eine Aktivierung des Potentials gelänge, würde eine monarchistische Partei das Schicksal der FN teilen, keine oder vielleicht 1–2 Sitze im Parlament zu erringen. Soweit die praktischen Aspekte, nun noch einige grundsätzliche Einwände gegen die Beteiligung am Parlamentarismus: diese stellt zumindest implizit eine Anerkennung des bestehenden Systems dar (das Recht des Königs beruht aber nun einmal nicht auf dem „Volkswillen“); tatsächlich ist es kaum möglich, daran teilzunehmen, ohne selbst nach und nach zu einer Systempartei zu werden, die taktiert, faule Kompromisse schließt, es dem „Grenzwähler“ rechtmachen will, mit einem Wort: ihre Seele verliert. Geschichtlich ist nur zweimal ein Marsch durch die Institutionen gelungen, und zwar von linker Seite: 1933 Hitler, später der 68er-Bewegung. Die französischen Royalisten ließen sich hingegen 1873 sogar im Besitze einer 2/3-Mehrheit von den Republikanern überspielen – eine Glanzleistung.
Was also bleibt zu tun übrig? Wir glauben, daß es unter den herrschenden Umständen schon viel ist, wenn man sich vom System das man selbst nicht verändern kann, auch seinerseits nicht verändern läßt (wie so viele Anhänger einer „zeitgemäßen“ Monarchie). In unserer Zeit hat sich die Idee des Königtums weitgehend aus der Manifestation auf den Zustand der Potentialität zurückgezogen – deswegen ist sie nicht weniger real. Eine Wiederherstellung am Ende des Zyklus ist unmöglich und jeder Versuch muß in einem Fiasko enden. Um eine glückliche Formulierung Matthias Korgers zu verwenden: Das Königtum bedarf einer königlichen Zeit, sonst wird es zur Selbstparodie.
In seinem großen Roman „Sire“ läßt Jean Raspail seinen König am Vorabend von dessen heimlicher Krönung auf das nächtliche Paris, auf das Frankreich der Wolkenkratzer, der endlosen Vorstädte, der Supermärkte, Fabriken, Autobahnen, kurzum, auf die geballte Häßlichkeit der „Moderne“ hinabblicken: „Oh Gott, was soll ich dort?“
Aber im leider noch nicht auf Deutsch erschienenen Fortsetzungsband „Le roi au delá de la mer“ rät er „seinem“ König, in ein fernes Exil zu gehen: „Um zu beginnen, Monseigneur, verschwinden Sie (…). Das Exil ist eine Haltung, welche die Distanz zwischen dem Spirituellen und dem Materiellen, zwischen dem Sakralen und der Politik wiederherstellt.“
Denn: „Es gibt ein sichtbares Königreich, ein Volk und ein Land. Davon waren Sie nie der König, sind Sie nicht der König und werden es auch niemals sein. Und es gibt ein unsichtbares Königreich, das, welches keine Länder und Grenzen kennt und das eine Stärke der Seele ist (…). Und nichts zählte mehr, nicht die Vergangenheit, nicht die Gegenwart, nicht einmal die Zukunft. Das Königtum ist nicht von dieser Welt, und es war auch nie von dieser. Deshalb existiert der König. Aus der göttlichen Ordnung stammend, ist er schlicht und einfach der Vorgeschmack der (eschatologischen, H. L.) Erwartung, von Souverän zu Souverän weitergegeben …“


Literaturverzeichnis zum vorhergehenden Abschnitt:
Yves-Marie Adeline, w. o. (u. a. Plädoyer für Beteiligung der Royalisten an den Wahlkämpfen).
Jean Borella, The sens oft he Supernatural, Edinburgh1998 (zuerst: Genf 1996).
Jean Hani, La Raleza Sagrada. Del Faraón al cristianísmoRey, Palma d. M. 1998 (zuerst: Paris1984).
Jean Raspail, w. o.

 

 

 

 
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