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Höhepunkt der Sprachzensur

Von Achim Lang

Ein bisher nicht vorbestrafter 73jähriger Deutscher soll für vier Monate ohne Bewährung (!) ins Gefängnis, weil er einem Afrikaner gegenüber das Wort „Neger“ verwendet hat, obwohl er sich vor Gericht mit dem Hinweis verteidigte, seit seiner Kindheit sei das Wort „Neger“ für ihn kein beleidigender Begriff, sondern „die Bezeichnung eines farbigen Menschen afrikanischen Ursprungs“ gewesen.
Obwohl es in der Wissenschaft nach wie vor den Begriff „negrid“ gibt, in der Musik den Begriff des „Negrospiritual“ und „Negerküsse“ als Dessert, gilt das Wort „Neger“ beim Düsseldorfer Amtsgericht als schweres Gesinnungsverbrechen. Auch das Wort „Mohr“ ist mittlerweile in Verruf geraten. Per Antrag der tarnkommunistischen „PDS“ in Berlin sollte die Berliner Mohrenstraße umbenannt werden, weil dieser Begriff diskriminierend und rassistischer Herkunft sei.
In Wirklichkeit stammt das Wort vom lateinischen „Maurus“, was die Bewohner Mauretaniens meinte und später zum Synonym für Schwarzafrikaner wurde. Die Berliner Mohrenstraße war schon vor fast 300 Jahren zu Ehren schwarzer Musiker, die am preußischen Königshof hochgeschätzt und keineswegs diskriminiert wurden, so benannt worden.
Die Zeitschrift „Nation und Europa“ (1/05), der wir diesen Hinweis entnommen haben, schließt ihren Beitrag mit folgenden Worten: „Offenbar merken deutsche Amtsrichter und sonstige Sprachzensoren nicht, daß erst sie es sind, die völlig harmlosen Begriffen eine bösartige Deutung geben und damit Volksgruppen in ihrer Ehre verletzen. Indianer werden beispielsweise „Rothaut“ genannt… und revanchieren sich, indem sie Weiße als „Bleichgesichter“ bezeichnen.
Hautfarben boten schon immer umgangssprachliche Anknüpfungspunkte – eben, weil sie neutral sind und keine Wertung enthalten. Wer allerdings „Bleichgesichter“ generell nicht mag, wird sie auch als „Weiße“ nicht sonderlich mögen. Haftstrafe hin oder her.“

 
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