Verbieten Sie Ihren Kindern den Umgang mit bestimmten „Freunden“. Schreiben Sie ihnen vor, welche Musik sie hören dürfen und welche nicht, welche Poster im Jugendzimmer aufgehängt werden und welche Kleidung getragen wird. Öffnen Sie die Post Ihrer Kinder und verbieten Sie den Besuch fragwürdiger Veranstaltungen. All diese Rechte haben Eltern bis zur Volljährigkeit ihres Nachwuchses, und wir sollen diese auch rigide und unnachsichtig ausüben.
Aus welcher Zeit solche regierungsamtlichen Erziehungsratschläge wohl stammen? Aus den 1950er Jahren? Mitnichten! Der Erziehungsratgeber wurde im November 2014 in Mecklenburg-Vorpommern der Öffentlichkeit vorgestellt. Sein Titel: „Mein Kind und rechtsextrem – wie abwegig ist das denn?!“
„Zuerst“, Februar 2015