Bei ihrer Bundesversammlung hat die Sudetendeutsche Landsmannschaft im Februar 2015 einen Verzicht auf jegliche Restitutionsansprüche beschlossen. Doch dies stößt auf Widerstand vieler Mitglieder. Ein solcher Beschluß stelle eine Veränderung des Vereinszweckes dar, wofür nach der geltenden Gesetzeslage die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich sei, so der Rechtsanwalt Heinz Veauthier. Nicht nur der nationalkonservative Witikobund, der von der Landsmannschaft mittlerweile von der Teilnahme am Sudetendeutschen Tag ausgeschlossen wurde, leistet dagegen Widerstand. Nun müssen die Gerichte entscheiden.