Die Abstimmung in Schottland ist mit 55 % relativ klar für den Verbleib bei Großbritannien ausgegangen, nur wenige Regionen haben sich für eine Unabhängigkeit ausgesprochen, selbst die Highlands, wo der gälisch-sprachig gebliebene Teil der Schotten vornehmlich siedelt, entschieden mehrheitlich gegen die Unabhängigkeit.
Die Abstimmung war jedenfalls wegweisend für Europa: Warum dürfen die Schotten was die Katalonen oder die Südtiroler nicht dürfen? Warum wurde in der Ukraine ein blutiger Krieg gegen östliche Landsteile gestartet, die ursprünglich nur mehr Autonomie und gar nicht die Separation gefordert haben? Und denen man nach hunderten Toten nun offenbar doch die anfangs geforderte Autonomie zuzugestehen bereit ist – sofern es sich nicht um eine reine Verhandlungsfinte handelt.
Wie soll Europa mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker umgehen, wenn gleichzeitig die Integrität souveräner Staaten als unantastbares Prinzip gilt?
Englands Mut, die Abstimmung zuzulassen, hat sich jedenfalls ausgezahlt, die Diskussion über eine schottische Unabhängigkeit wird für längere Zeit vom Tisch sein. Das Beispiel, einen Volksentscheid zuzulassen, muß jedenfalls Schule machen. Aber kann es sein, daß womöglich eine hauchdünne Mehrheit von 50,01 % über die Abspaltung ihrer Region von einem souveränen Staat entscheidet? Auch das historisch Gewachsene hat sein Eigenrecht. Und es ist konservatives Prinzip, daß nicht das Bestehende sich rechtfertigen muß, sondern das Neue den Beweis anzutreten hat, daß es tatsächlich und langfristig das Bessere ist. Fragen nach dem kurzfristigen Vorteil, etwa in wirtschaftlicher Hinsicht, haben in solchen, die Zukunft von Generationen betreffenden Entscheidungen eine höchst nachgeordnete Rolle zu spielen. Nur wenn die Bevölkerung einer solchen Region sich in deutlicher, ja überwältigender Mehrheit von einem Staat trennen möchte, kann dies der Grund sein, mit dem Prinzip der territorialen Integrität eines souveränen Staates zu brechen. Dann aber müssen Mehrheiten von 60 % oder 70 % gefordert werden. In diesem Fall werden es auch nicht mehr kurzfristige wirtschaftliche Vorteile sein, über die Abspaltungsbefürworter und -gegner diskutieren, es wird um die Frage der Identität und des Selbstbewußtseins einer Volksgruppe gehen, die das Recht „über ihre eigene Zukunft zu bestimmen“ ausüben möchte.
Dieses Selbstbestimmungsrecht aber den einen, ob im Baskenland, Südtirol oder der Ukraine, auch unter Einsatz von Gewalt zu verweigern, und den anderen, etwa den Albanern im Kosovo mit derselben Waffengewalt herbeizubomben, muß klar als Heuchelei gebrandmarkt werden. Die Antwort nach 200 Jahren Nationalitätenkämpfen in Europa kann nur sein: Jedes Volk, das sich als solches versteht, hat das Recht, über seine Zukunft selbst zu bestimmen. Solange dies innerhalb der Grenzen eines souveränen Nationalstaates geschieht, reichen einfache Mehrheiten, um Autonomien festzulegen, auszuweiten oder auch wieder einzuschränken. Geht es um den Bruch mit der Vergangenheit und das Ziehen neuer Grenzen, sind deutlichere Mehrheiten von mehr als 60 % der in einer bestimmten Region siedelnden Bevölkerung von Nöten.