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ÖVP gegen Adel

Seit 1919 steht die Verwendung von Adelstiteln in Österreich unter Strafe, niemand darf sich selbst auf Visitenkarten, Einladungen, Inseraten etc. als Fürst oder Graf bezeichnen. Die Verwendung von Adelstiteln für Dritte, also etwa bei Todesanzeigen für verstorbene Familienangehörige, ist hingegen möglich. Die Strafen für das widerrechtliche Führen von Adelstiteln wurden seit 1919 allerdings auch nie angehoben und betragen heute inflationsbedingt nur mehr  0,14 Euro. Kein Wunder, daß dieser „Skandal“ der grünen Maulkorbpartei ein Stein des Anstoßes war. Auf deren Initiative hin kam dieses für das Selbstverständnis der Republik offenbar wichtige Thema nun vor den Verfassungsausschuß des Nationalrates. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ist sofort auf diesen Zug aufgesprungen und fordert eine Mindeststrafe von 30,0 Euro, im Wiederholungsfall deutlich mehr. Dem hat sich die SPÖ natürlich grundsätzlich angeschlossen. 

Ganz anders die FPÖ, deren Verfassungssprecher Mag. Harald Stefan für eine Wiederzulassung der Adelstitel eintritt, da ja in ganz Europa nach wie vor verwendet werden dürfen. Auch die Neos vertreten die Auffassung, daß Adelstitel eine historische Berechtigung haben. 

  • „Kurier“, 28. Februar 2016

 
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