Das Österreichische Bundeskriminalamt hat die Kriminalität von Asylwerbern im Zeitraum von 2003 bis 2014 ausgewertet.
Im genannten Zeitraum wurden 40–45 % aller angezeigten Straftaten geklärt, bei 3–5 % dieser Taten waren Asylwerber die Täter, obwohl ihr Anteil an der Bevölkerung nur zwischen 0,1 und 0,3 % betrug. Aus den Zahlen des Bundeskriminalamtes ergibt sich, daß im Schnitt fast die Hälfte aller Asylwerber kriminell sind. Besonders bemerkenswert sind die Unterschiede zwischen den Herkunftsländern: Auf 100 Asylanträge aus Algerien und Georgien kommen im genannten Zeitraum über 150 geklärte (!) Straftaten, bei Nigerianern 125. Bei Ukrainern, Russen, Persern und Serben kommen immer noch 40 bis etwas über 50 Straftaten auf 100 Asylanträge, bei Asylwerbern aus dem Irak, Somalia, Afghanistan, Pakistan, dem Kosovo und Indien nur mehr um die 25. Die meisten dieser Straftaten fallen in den Bereich der Drogen- und Eigentumskriminalität. Die Behauptung linker Gruppen, daß Asylwerber nur deshalb häufiger straffällig werden, weil sie gegen das Fremdenpolizeigesetz verstoßen, stimmt keineswegs: Nur 1,2 % aller von Asylwerbern begangenen Straftaten fallen in diesen Bereich.