Nach der Lehre der katholischen Kirche ist die Taufe „unabwaschbar“, man kann aus dem „Verein der Beitragszahler“ austreten, nicht aber aus der Kirche selbst.
Dies ärgerte Thomas Bierling, einem bekannten deutschen Musiker und Freimaurer. In einem Schreiben an den Ortsbischof bittete er um seine Exkommunikation. Diese wird ihm allerdings verweigert, weil das geltende kanonische Recht keine Exkommunikation für Freimaurer mehr vorsieht, die Kongregation für die Glaubenslehre am 26. November 1983 allerdings festgestellt hat, daß Gläubige, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, sich im Stand der schwere Sünde befinden und die Sakramente nicht mehr empfangen können. Diese Folge hatte aber auch der Kirchenaustritt von Thomas Bierling: Ausgetretene können nur mehr in Todesgefahr die Sakramente empfangen. Eine formelle Exkommunikation war in diesem Falle also nicht nötig oder angebracht.