390.000 Syrer dürfen 2018 ihre gesamte Familie nach Deutschland holen. Dies ergibt allein einen Zuzug von rund zwei Millionen Menschen (Bild, 6. September 2017). Gleichzeitig haben jedoch zur Zeit, nach einer Statistik des BAMF („Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“) 483.000 Asylwerber ein Verfahren vor deutschen Gerichten laufen, die entweder keinen Asylanspruch und auch kein Bleiberecht oder nur subsidiären Schutz haben und ihren Status verbessern wollen. Die deutschen Verwaltungsgerichte stehen vor dem Kollaps. („Nationalzeitung“, 18. August 2017).
Es fragt sich, wer all diese Prozesse finanziert – oder arbeiten die Anwälte aus bloßer Menschenfreundlichkeit gratis?